Antworten.
Von Norbert Lüdecke
Der Papst hat eine Apostolische Visitation des Erzbistums Köln angeordnet. Mit der Durchführung hat er einen Kardinal und Erzbischof aus Schweden sowie einen Diözesanbischof und Vorsitzenden der Niederländischen Bischofskonferenz als Visitatoren betraut. Sie sollen sich „ein umfassendes Bild von der komplexen pastoralen Situation im Erzbistum verschaffen und gleichzeitig eventuelle Fehler Seiner Eminenz Kardinal Woelkis, sowie des Erzbischofs von Hamburg S.E. Mons. Stefan Heße, als auch der Herren Weihbischöfe, S.E. Mons. Dominikus Schwaderlapp und Mons. Ansgar Puff im Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs untersuchen“. In der Tat kein alltäglicher Vorgang. Aber wer sich jetzt in voreiliger Schadenfreude ergeht und das Ende der Amtszeit des Kölner Kardinals samt Entourage erwartet, übersieht – selbst wenn es so käme – wieder einmal gut katholisch, dass gerade das Außergewöhnliche an diesem Vorgang das Gewöhnliche ist, in dem sich das katholische System bestätigt.
Diözesanbischöfe als verlässlich formatierte Stützen des Systems
Ob ein Diözesanbischof zuverlässig und korrekt tut, was er soll, dafür hat er sich nur nach oben, dem Apostolischen Stuhl, d. h. dem Papst und der Römischen Kurie gegenüber zu verantworten. Ihnen reicht dafür in der Regel der Selbstbericht des Bischofs, den dieser alle fünf Jahre bei seinem turnusmäßigen Pflichtbesuch in Rom abzuliefern hat (c. 399 CIC). Er wird ergänzt durch regelmäßige Lageberichte des Apostolischen Nuntius nach Rom (c. 364 n. 1. CIC). Jedenfalls ist die (Ober-)Hirtensicht entscheidend. Der Horizont der Schafe ist begrenzt, nur der Hirt überblickt die Herde. Für Rom ist er die Stimme des sensus fidelium seiner Teilkirche.
Dass dies in der Regel ausreicht, liegt an der sorgfältigen Rekrutierung von Bischöfen. Diözesanbischöfe sind Männer, die gegenüber Laien durch das Weihesakrament zu ganz anderen Menschen ontologisch umgebaut in den Priesterstand aufgenommen und nach den Kriterien der Lehr- und Lebenskorrektheit (Orthodoxie und Orthopraxie) sorgfältig für den Bischofsstand selektiert worden sind. Aufgrund ihrer Gefolgschaftstreue in Lehre und Disziplin bieten sie die größtmögliche Gewähr, dass im Sinne des Papstes alles gut laufen wird. Sicherheitshalber müssen sie aber vor Amtsantritt aber noch einmal ihre Totalidentifikation mit allen verbindlichen Kirchenlehren - von den Dogmen über den Papst und die Unmöglichkeit der Priesterweihe von Frauen bis hin zu Lehren etwa über Empfängnisverhütung, das heteronormative Menschenbild und die ausnahmslose sittliche Verwerflichkeit homosexueller Handlungen - im Rahmen eines Glaubensbekenntnisses bekennen. In einem speziellen Treueid müssen sie umfassende Rechtsgefolgschaft zusichern. Solche Sicherheitsvorkehrungen zusammen mit der besonderen klerikalen Sozialisation produzieren in aller Regel verlässliche Stützen des katholischen Papalsystems.
Apostolischer Langmut
Kommt es dennoch zu Unwuchten in der Amtsführung eines Bischofs übt der Apostolische Stuhl - erst recht, wenn es sich um einen Kardinal handelt - entsprechend lange Zurückhaltung und begnügt sich mit diskreten, wenngleich mitunter druckvollen Fingerzeigen, bevor er so vorgeht, dass sein Handeln in der Öffentlichkeit als Kontrolle oder gar Sanktionierung eines Bischofs wahrnehmbar wird. Als die deutschen Bischöfe 1968 angesichts der breiten Empörung unter den Gläubigen über die Enzyklika „Humanae Vitae“ einen kurzen Gehorsamsschluckauf bekamen und mit ihrer sogenannten „Königsteiner Erklärung“ eine gewisse Distanz zu erkennen gaben, goss Papst Paul VI. kein Öl ins Feuer, sondern schaute einfach darüber hinweg, ohne allerdings die Lehre abzuändern. Ebenso übergeht der Apostolische Stuhl seit 2001 bis heute großzügig, dass die deutschen Bischöfe mit ihren Leitlinien in Sachen sexueller Missbrauch die vollständige Meldepflicht untertunneln, indem sie gegen die eindeutige universalkirchliche Rechtslage, nur solche Fälle an die Glaubenskongregation melden, bei denen eine Voruntersuchung den Anfangsverdacht bestätigt hat. Die Glaubenskongregation wird so vor einer Überforderung durch noch mehr Fälle geschützt. Obwohl der Apostolische Stuhl mehrfach deutlich gemacht hatte, dass die deutschen Bischöfe nicht einfach jeden vor dem Staat aus der Kirche Ausgetretenen als exkommuniziert betrachten dürfen, hat er sich nach längerer Geheimdiplomatie darauf eingelassen, ein Gesetz der Bischofkonferenz zu billigen, das eine solche Handlung weiterhin durch eine fast komplette Entrechtung ahndet. Die enorme Finanzkraft der deutschen Bischöfe beruht zentral auf der Kirchensteuer, deren Verringerung durch Kirchenaustritte sich auch auf die deutschen Zuwendungen nach Rom auswirken könnten. Solche Sorge kann kompromissbereit machen. Allerdings zeigen die derzeitigen Austrittsrekorde, dass das Gesetz seinen Abschreckungszweck weithin verfehlt. Und auch wenn sich deutsche Bischöfe im Zusammenhang mit dem „Synodalen Weg“ etwas freizügig verhalten, indem sie etwa für die Diakoninnenweihe eintreten, über den unfehlbaren Ausschluss der Frauen von der Priesterweihe reden lassen, die Segnung homosexueller Paare nicht sanktionieren oder sogar gegen die Lehre der beiden vatikanischen Konzilien äußern, es gebe Lehrfragen, die nur von einem Konzil entschieden werden können, beschränkt der Papst sich auf gesichtswahrende mahnende Hinweise, solange er davon ausgehen kann, die Bischöfe versuchten nur, den enormen Unmut im deutschen Gottesvolk zu befrieden.
Eingriff in primatialer Souveränität
Erfahrungsgemäß wird die Eingriffsschwelle erreicht, wenn entweder ein Bischof zu erkennen gibt, dass es ihm mit einem lehrrelevanten Dissens wirklich ernst ist und er Gehorsamseinforderungen widersteht, wie im Falle der Bischöfe Gaillot von Evreux und Kamphaus von Limburg. Ebenso droht ein Eingriff des Papstes, wenn der Ruf des Bischofsstandes und damit der Kirche bedroht ist, weil etwa über längere Zeit und öffentlich Konflikte und Spannungen zwischen Diözesanbischof und Diözesanen, insbesondere dem Klerus, die Grenze zur Zerrüttung zu überschreiten drohen, wie im Fall des ehemaligen Limburger Bischofs Tebartz-van Elst oder eben derzeit im Erzbistum Köln, hier zumal aufgrund des Zusammenhangs mit sexualisierter Gewalt.
Eine zwingende Regel ist daraus nicht ableitbar. Berechenbarkeit und Rechtssicherheit sind mit der Souveränität des Papstes nicht vereinbar. Papst Franziskus ist in seinem Beurteilungs- und Handlungsermessen auch durch eigene Gesetze nicht beschränkt, er ist „Herr des Gesetzes“. So duldete er, dass die Bischofskongregation nach der ordnungsgemäßen Meldung von öffentlich erhobenen Vertuschungsvorwürfen gegen Kardinal Woelki durch den Bischof von Münster die 30-Tage-Frist für ihre pflichtgemäßen Anweisungen gesetzeswidrig einfach verstreichen ließ. Mit dem Auftrag zur Apostolischen Visitation im Erzbistum Köln gibt der Papst nun zu einem von ihm souverän gewählten Zeitpunkt zu erkennen, dass er sich über die dortige pastorale Situation nicht ausreichend und entgegen der Einschätzung von Kardinal Woelki erst recht nicht „umfassend“ informiert fühlt. Das von der Apostolischen Nuntiatur zur Kennzeichnung dieser Situation gewählte Attribut „komplex“ ist dabei die kleine diplomatische Schwester von „katastrophal unübersichtlich“. Und indem nur die Visitatoren den genauen Auftrag des Papstes kennen, hält der Papst daran fest, Probleme und Skandale „in der Familie (Gottes)“ und standesintern zu lösen. Als Visitatoren kommen zu Seiner Eminenz Woelki und den Exzellenzen Schwaderlapp und Puff Mitbrüder im Bischofsstand und einer auch im Kardinalsrang. Die Hierarchie-Etikette verbietet, Hierarchen von unten in Auskunftspflicht zu nehmen. Dass es überdies schon länger persönliche und finanzielle Verbindungen zwischen dem schwedischen Kardinal und dem Erzbistum Köln gab und gibt, wurde ebenfalls inzwischen bekannt. Die Kardinäle kennen sich als Kollegen in der Kleruskongregation, das „St. Ansgerius-Werk in der Erzdiözese Köln“ unter seinem Direktor Domkapitular Günter Assenmacher, dient der geistigen und materiellen Unterstützung der nordeuropäischen Diaspora-Kirchen, darunter die von Schweden, die aus dem einzigen landesweiten katholischen Bistum Stockholm besteht.
Kontrolle oder Rückendeckung?
Wird es bei der Informationsbeschaffung um eine harte unparteiische Ermittlung im Dienst der Gerechtigkeit gehen und am Ende zu persönlichen Konsequenzen für die Beschuldigten führen? Das hoffen jedenfalls viele Gläubige, die gut katholisch auf den guten Papst setzen und damit das papale System bestätigen. Oder sind die „Besucher“ nach jener Lesart unterwegs, die Kardinal Woelki mit seinen Zitaten aus dem für andere Gläubige nicht zugänglichen Schreiben der Bischofskongregation an ihn nahelegt, dass es nämlich darum geht, ihm „persönlich und der“ [… ihm] anvertrauten Kirche in einer Zeit großer Bedrängnis und Prüfung bei[zu]stehen“? Das hoffen mit ihm die Anhänger jener Erzählung, die nicht die Missbrauchsaufklärung als Ursache für die Kritik an Kardinal Woelki sehen, sondern eine Pressekampagne gegen einen verlässlich Romtreuen und Kritiker des Synodalen Weges vermuten. Welche Version zutrifft, ist keineswegs ausgemacht. Wahrscheinlich wird man nur aus der Entscheidung des Papstes am Ende Rückschlüsse ziehen können. Denn die Verfahrens- und vor allem Deutungshoheit bleibt im Bischofsstand und zuletzt allein beim Papst. Welche Informationen in welcher Deutung er bekommt, liegt in der Hand der Visitatoren und ist von außen nicht überprüfbar: Der Ergebnisbericht einer Apostolischen Visitation wird in der Regel nicht veröffentlicht. Wer immer in die Informationsbeschaffung einbezogen sein wird, muss sich dessen bewusst bleiben.
Ohne Transparenz keine Glaubwürdigkeit
Wenn Transparenz die Voraussetzung für Vertrauen und Glaubwürdigkeit ist, dann ist solches Vorgehen von vornherein mit einer starken Hypothek belastet. Wer Transparenz will, muss sie einfordern und gegebenenfalls ihre Verweigerung öffentlich dokumentieren, will er nicht Komplize der Intransparenz werden. Schon die Kriterien, nach denen die Visitatoren sich ihre Gesprächspartner aussuchen, sind nicht bekannt. Generalvikar Hofmann kündigte an, auf Nachfrage natürlich anzugeben, wen man für sinnvolle Ansprechpartner halte, denn es solle ja wahrheitsgemäß geantwortet werden. Freundlich lächelnd gab er das ungeminderte Selbstbewusstsein zu erkennen, auch als Kontrollierter selbstverständlich das Glaubwürdigkeitslabel zu vergeben. Was also können, was sollten Erwählte tun? Sie sollten selbst Fragen stellen, beobachten und dokumentieren und ggf. öffentlich machen. Ließen sie sich kirchenrechtlich beraten, könnten Empfehlungen etwa lauten:
1. Fragen Sie, warum gerade Sie als Gesprächspartner ausgewählt wurden!
2. Achten Sie darauf, dass immer eine Parität der Gesprächspartner besteht, stellen Sie diese ggf. durch eine Begleitung sicher! Die Seite, die mehr Augen und Ohren im Gespräch hat, kann anschließend mit der Mehrheitsbehauptung auftreten. Wird Parität abgelehnt, besteht kein Grund für Vertrauen.
3. Fragen und notieren Sie, ob das Gespräch protokolliert wird und ob Sie anschließend einen Protokollentwurf zur etwaigen Korrektur erhalten!
4. Fragen Sie, in welcher Form ihre Äußerungen in den Bericht eingehen, als wörtliche Zitate oder Paraphrasen!
5. Lassen Sie sich auf keinen Fall zur Verschwiegenheit verpflichten! Sollte ein solcher Knebel zur Voraussetzung Ihrer Einbeziehung gemacht werden, verzichten Sie besser. Andernfalls geben Sie die Kontrolle über Ihre Äußerungen ab und setzen sich dem Risiko aus, für jedwedes Ergebnis vereinnahmt zu werden. Sie werden zum Helfershelfer.
6. Fertigen Sie sofort nach dem Gespräch ein Gedächtnisprotokoll an, das Sie gegebenenfalls mit dem Protokollentwurf vergleichen können! Sollte Ihnen dieser verweigert werden, übermitteln Sie den Visitatoren Ihr Protokoll und bitten mit einer Frist von 10 Tagen um eine Gegenäußerung, weil Sie andernfalls Sie von der Richtigkeit Ihrer Aufzeichnungen ausgehen.
7. Fordern Sie eine Veröffentlichung des Ergebnisberichts!
8. und am Wichtigsten: Entwickeln Sie einen Plan B für den Fall, dass das Verfahren nicht den von Ihnen gewünschten gerechten Ausgang nimmt! Setzen Sie sich mit den verschiedenen möglichen Szenarien vorher reflektiert auseinander und überlegen Sie, was sie gegebenenfalls zu tun beabsichtigen.
Eine Chance? Für wen?
Klar ist: Jede andere Lösung als eine Entfernung des Bischofs aus dem Amt kann verstanden werden als formale Stärkung, nicht nur im jeweiligen Erzbistum, sondern auch in seiner Rolle im bzw. gegen den Synodalen Weg. Was tun Sie, wenn das Ergebnis kein hinreichender Grund für eine Entfernung aus dem Amt, sondern ein mehr oder weniger deutlicher Persilschein aus Rom ist? Mit welchem Verhalten können Sie sich selbst, aber vor allem den Betroffenen noch in die Augen sehen?
Sollte nur der Erzbischof gehen müssen, ist die Komplexität der Situation noch nicht behoben: Der Nachfolger wird aus einem Dreiervorschlag des Papstes vom Domkapitel gewählt. In Köln gehören dazu die Weihbischöfe Schwaderlapp und Puff, der amtierende Generalvikar Hofmann und der ehemalige Generalvikar Meiering. Und selbst wenn alle betroffenen Hierarchen ihre Ämter verlieren und aus dem Domkapitel ausscheiden, muss Katholiken klar sein, was sich durch eine neue Person im Amt tatsächlich ändert. Warum handelt Kardinal Woelki, wie er es tut? Weil er es kann! Wenn sein Nachfolger sich vielleicht freundlicher, kommunikativer, kooperativer verhält, dann tut er dies, weil er es will, obwohl auch er jederzeit anders könnte. Der Austausch von Personen ändert am System nichts. Wenn es daher von allen Seiten heißt, die Apostolische Visitation sei eine Chance, bleibt die entscheidende Frage: Für wen?
Vielen Dank für diese sehr hilfreichen Hinweise über Möglichkeiten und Grenzen einer Visitation.
AntwortenLöschenMeinen herzlichen Dank an Norbert Lüdecke für seine gut verständlichen Ausführungen. Vorbildlich und umsichtig die Hinweise für Personen, die von den beiden Visitatoren für eine Befragung ausgewählt werden. Denn wenn es hart auf hart kommt, wird man, wie üblich, den Druck auf die mittlere und untere Ebene der kirchlichen Kräfte abzuleiten versuchen. Gut dran ist dann jeder der weiß, wie er bestmöglich seine Persönlichkeitsrechte schützt.
AntwortenLöschenAuf Twitter erhielt ich auf meine Frage, inwieweit es bei der Visitation auch um finanzielle Angelegenheiten gehen werde, folgende Antwort
AntwortenLöschen"Es wird grundlegende strukturelle Änderungen geben. In diesem Zuge werden auch finanzielle Angelegenheiten beleuchtet, was dann jedoch auch andere Erzbistümer betreffen wird."
Nicht nur vor dem Hintergrund interessant, dass das Erzbistum Köln über 3 Milliarden € flüssiges Vermögen verfügt, sondern auch, weil zunehmend Rufe lauter werden, der deutsche Staat möge sich, was Aufarbeitung und Entschädigung der an Kindern und Jugendlichen im Verantwortungsbereich der Katholischen Kirche begangenen Sexualstraftaten angeht, einmischen. Insofern werden Vatikan, Bistümer und Orden alles daran setzen, das Vermögen, über das sie verfügen, staatlichen Zugriffen zu entziehen. Letztlich ist es auch Geld, das ihren Opfern zusteht.
Erschütternd ist, wie wenig Gestaltungsraum den Laien bleibt.
AntwortenLöschenEs gibt KEINEN eigenverantwortlichen Gestaltungsspielraum für Nicht-Geweihte oder Laien. Sie sind maximal MIT-verantwortlich. Totale Entmündigung, und das in dieser Zeit.
LöschenNicht nur vor dem Hintergrund der im Verantwortungsbereich der Katholischen Kirche verübten Missbrauchstaten sollte man sich vor Augen halten, dass in Deutschland der Staat, also wir alle, dieser Institution ihre Bischöfe und weitere Funktionäre finanziert. Einer Kirche, die grundgesetzwidrig Frauen den Zugang zu kirchlichen Ämtern verwehrt.
LöschenEine Priesterweihe für Frauen ist vernünftig. Aber die Kirche muss weiterhin konsequent gegen Abtreibung sein. Mehr dazu auf meiner Internetseite (bitte auf meinen Nick-Namen klicken).
AntwortenLöschenDas Papier atmet eine stark tendenziöse Haltung, die von den meisten Kommentatoren unterstützt wird. Offensichtlich unterstützt der Autor den Synodalen Weg ohne wenn und aber. Er erwartet eine massive Veränderung der katholischen Kirche in Deutschland. Ich hoffe sehr, daß es nicht dazu kommt.
AntwortenLöschenDass Kollege Lüdecke den Synodalen Weg unterstützt würde mich sehr wundern. Als Kirchenrechtler weiß er, dass dieser nichts, aber auch gar nichts verändern kann. Es sei denn, dass ein Bischof für seinen Bereich etwas davon umsetzt. Und damit nur in seinem Bistum, nicht aber in der Universalkirche etwas ändert.
LöschenDer Synodale Weg ist Augenwischerei von den Bischöfen, die damit suggerieren, auf Augenhöhe mit uns Laien zu kommunizieren. Pseudodemokratie.
MfG, Königstiger, Lic.iur.can.
Zitat "8. und am Wichtigsten: Entwickeln Sie einen Plan B für den Fall, dass das Verfahren nicht den von Ihnen gewünschten gerechten Ausgang nimmt!"
AntwortenLöschenDiese "wichtige" Tipp spricht für sich: Steht der "gewünschte Ausgang des Verfahrens" im Zentrum? Wer wünscht sich hier was?