Donnerstag, 1. November 2018

Empörung reicht nicht!

Hinweise und Fragen eines Kirchenrechtlers

Sie müssen entscheiden, was für Sie mehr zählt – Ihre kirchliche Vernabelung und persönliche Sympathien oder der Druck, den Kardinal Marx als notwendig anzeigt. Wenn Sie aber effektive Mittel scheuen, etwas an dem zu ändern, über das Sie sich empören, dann sollten Sie auch damit aufhören und sich mit der „Übergriffigkeit des Systems“ abfinden.

Der Autor hielt das Statement bei der Veranstaltung „Wir empören uns! Erfahrungsberichte und offene Fragen nach der Missbrauchsstudie der Deutschen Bischofskonferenz. Informationen und Diskussion" am 29.10.2018 in Trier. Die TeilnehmerInnen wünschten eine zeitnahe Möglichkeit, den Text nachlesen zu können. Der Vortragsstil wurde beibehalten.

Von Prof. Norbert Lüdecke
 
Für das 20minütige Statement waren zwei Blickwinkel gewünscht, nach innen, welche Probleme nach wie vor im Kirchenrecht bestehen, nach außen wie bedeutsam das Kirche-Staat-Verhältnis ist. Mit acht ausgewählten Kurz-Befunden aufgrund eines kirchenrechtlich sensiblen Radars soll diesen Erwartungen entsprochen werden.

1. Zeitwahrnehmung und Mobilisierung

Was heißt: Sie empören sich? Sind Sie aus gegebenem Anlass entrüstet, schockiert, stark emotionalisiert? Oder sind Sie im Aufstand, rebellieren Sie? Wollen Sie fühlen oder wollen Sie handeln? Ich weiß es nicht. Ich weiß nur: Entrüstung als Erregungszustand wird nicht lange halten. Und die katholische Kirche ist Spezialistin in Sachen Beruhigung durch beharrliche Verharmlosung, Vernebelung und erschöpfendes Aussitzen. Diese Zähigkeit, aufgrund derer Betroffene auch in Deutschland so lange nicht gehört wurden, muss bewusst gehalten und produktiv werden. Es braucht eine angemessene Zeitwahrnehmung in Sachen Missbrauch. In der Regel gilt 2010 als das initiale Skandaljahr in Deutschland. Tatsächlich reichen die Anhaltspunkte aber auch hierzulande viel weiter zurück. Wer in Deutschland wissen wollte, konnte das nicht erst seit knapp 10, sondern seit über 30 Jahren. Und während all dieser Jahre rann gnadenlos der Sand der Verjährung.


Wichtiger als anlassbezogene reaktive Empörung, die auch wieder abklingt, ist deshalb planvolle Nachhaltigkeit. Die Betroffenen-Initiativen werden es allein auf Dauer nicht schaffen, das Thema im öffentlichen Interesse zu halten. Und für politische Veränderungen in der Kirche brauchen sie erst recht breite Unterstützung. Wie viele Katholikinnen und Katholiken wissen und schweigen noch immer? Wie viele stellen den Ruf ihrer Kirche immer noch vor die Gerechtigkeit? Wie reagieren sie, wenn neben ihnen wieder verharmlost und abgewiegelt wird? Erschüttert zeigen sich inzwischen auch die Bischöfe. Die fehlenden Konsequenzen im Handeln lassen aber Zweifel an ihrer Reue aufkommen. Schon werden hohe Kirchenvertreter in Köln und Regensburg zitiert, manche wollten nur die Empörungswelle für ihre Interessen nutzen, und die MHG-Studie sei „Lug und Trug“.
 

2. Fehlende Empathie

Immer noch gilt: Missbrauch Minderjähriger - bis 2001 nur unter 16 mit Verjährung fünf Jahre nach der Tat, erst seitdem 10 Jahre nach dem 18. Lebensjahr, seit 2010 20 Jahre - ist kirchenrechtlich ein reines Klerikerdelikt und lediglich ein vergleichsweise leichter Verstoß gegen die Zölibatspflicht. Die kirchliche Tatschwereskala sieht immer noch so aus:

Versucht ein Priester zu heiraten, verliert er sofort ein etwaiges Amt und darf keine geistlichen Funktionen und Leitungskompetenzen mehr ausüben (Ipso-facto-Suspendierung, c. 1394 § 1 Codex Iuris Canonici). Für andere Dauerverstöße gegen den Zölibat mit Erwachsenen muss diese konkrete Strafe in einem Verfahren verhängt werden (c. 1395 § 1 CIC). Bei sexuellen Handlungen mit Minderjährigen dagegen bemisst der kirchliche Richter die Schwere der Tat und das Strafmaß (c. 1395 § 2 CIC). Anderes wurde geändert, das nicht (Art. 6 § 2 Normae/2010). Insoweit handelt es sich in der Wertung des kirchlichen Gesetzgebers bei sexuellen Handlungen von Klerikern mit Minderjährigen um minderschwere Vergehen. Das Kriterium ist die Korrekturprognose. Der Heiratsversuch gilt als am schlimmsten, weil er Endgültigkeit signalisiert und nicht geheim zu halten ist. Bei Einzelverstößen schätzt man die Chance, einen Kleriker korrigieren und im System halten zu können, höher ein.

3. Kinderehen nach Kirchenrecht

Bis 1983 galten kirchenrechtlich Mädchen mit 12 und Jungen mit 14 Jahren als ehefähig, seither und bis heute Mädchen ab14 und Jungen ab 16. Warum? Weil man weiterhin aus der reinen Geschlechtsreife auf die nötige Ehereife schließt. Da Sexualität katholisch nur in der Ehe sündenfrei sein kann, will man durch pubertätsnahe Öffnung der Ehe eine Heilsgefährdung durch sexuelle Sünden vermeiden. Das Problem deshalb zahlreicher Kinderehen stellt sich in Deutschland nicht, zumal seit 2017 religiöse oder traditionelle Handlungen, die eine Ehe zweier Personen unter 18 Jahren begründen wollen, staatlich ausdrücklich verboten sind (§ 11 PStG). Das Problem des kirchlichen Ehemindestalters ist mentaler Art: Missbrauchstäter wissen, dass Sex mit Kindern nicht in Ordnung und strafbar ist. Die entsprechende innere Hemmung überwinden sie nicht nur mit Alkohol und Drogen, sondern auch durch sog. Wahrnehmungsverzerrungen oder nachträglich angeeignete Rechtfertigungen. Häufig imaginieren sie Kinder oder Jugendliche als sexuell gleichberechtigte Partner. Und ein globales Kirchenrecht, das Jugendliche als ehefähig deklariert, kann solche Wahrnehmungsverzerrungen begünstigen. Forderungen nach einer Anhebung des kirchlichen Mindestalters verhallen bislang ungehört.

4. Priesterbild und Priestererziehung

Nicht erst die MHG-Studie weist darauf hin, dass ein bestimmtes Priesterbild und Defizite in der Priesterausbildung zu den Risikofaktoren zählen können. Nach wie vor gilt der Priester als durch die Weihe wesensmäßig andersartiger, den Laien ständisch übergeordneter Verwalter und Ausspender der göttlichen Gnadenmittel. Ihm gebührt als „Gottesmann“ Ehrfurcht, d. h. achtungsvolle Scheu und Respekt vor seiner geistlichen Erhabenheit, und als Träger von Leitungsgewalt Gehorsam. Seine religiös fundierte Kultpotenz und Positionsmacht wird durch die vorgeschriebene Standestracht textil markiert, die verpflichtende sexuelle Totalabstinenz hebt zusätzlich heraus. Die durch die Weihe verursachte irreversible ontologische Wesensveränderung wird als Standesbewusstsein rechtlich wie praktisch lebendig gehalten. Dieses Machtgefälle zwischen einem Kleriker und einem Minderjährigen wird zusätzlich riskant, wenn Persönlichkeitsdefizite in der Priesterausbildung nicht behoben oder sogar verstärkt werden.

Dieses Priesterkonzept des „set above and set apart“ fordert eine entsprechende Formatierung der Kandidaten in der Seminarerziehung. Bis zum Konzil und darüber hinaus hießen deren Prinzipien: Absonderung, Gehorsam und Reinheit. Schon die überwiegend klösterliche Architektur der Seminare signalisiert das Prinzip der Formung durch Absonderung und Isolierung. Die Kandidaten wurden durch Tonsur und Talar sozial gezeichnet. Vom Seminareintritt bis zum Tag der Priesterweihe unterlagen sie einem bisweilen im Viertelstundentakt vorgegebenem strikten Zeitreglement und einer Sozialkontrolle mit ständiger und wechselnder Begleitung (regula socii). Dadurch sollten sie von jeder unter Subjektivismusverdacht stehenden Selbstständigkeit entlastet werden. Haupttugend und entscheidender Berufungsbeweis war der Gehorsam. Die dritte Säule des Ausbildungssettings, das Erziehungsziel der Reinheit als Chiffre für die Vermeidung und Verdrängung von Sexualität, bildete ebenfalls eine Problemstelle. Sexuelles Begehren war und ist für Verheiratete zu ordnen, für noch Unverheiratete aufzuschieben und für Zölibatäre gänzlich auszuschließen.

Mit welchen Mitteln dies in der Seminarerziehung gewährleistet werden sollte, bekommt man u.a. in den im Zuge des Missbrauchsskandals zunehmenden Priestermemoiren eindrücklich vor Augen geführt: Sexualität wurde nicht individuell-lebensmäßig thematisiert, sondern allenfalls im Kontext der Beichte aus der Richter-Perspektive oder im forum internum, um Keuschheitsforderungen einzuschärfen, mit besonderem Fokus auf der Masturbation. Außerdem: In den ersten Seminarjahren nur kaltes Wasser, eigene weit geschnittene Duschhosen zur Vermeidung von Nacktheit, Überwachung von Bade- und Krankenräumen sowie Toiletten, allgemeines Verbot jeglicher körperlicher Berührung (regula tacta). Nicht nur Mädchenbekanntschaften waren verboten, sondern jede sog. „Partikularfreundschaft“ war zu verhindern oder zu unterbinden. Auch Tagebücher durften nicht geführt werden. Sie galten als Zeichen der Selbstbespiegelung, eine gängige kirchliche Chiffre für homosexuelle Gefährdung. Dabei war die Information über sexuelle Probleme von Seminaristen durchaus im System vorhanden, wurde aber selbst bei offenkundiger psychosexueller Auffälligkeit übergangen oder unterdrückt. Erste Verunsicherungen zeigten sich, als nach dem Konzil verschiendentlich das Ergebnis solcher Seminarerziehung benannt wurde, nämlich ein Anteil von Priesterkandidaten, die zwar körperlich zu Männern entwickelt, in ihrer psychosexuellen Entwicklung aber auf Pubertätsniveau arretiert und in ihrer sexuellen Selbstwahrnehmung verkümmert waren, die von Genitalphobie, Scham und Gewissensängsten geplagt, im Sexuellen sprachunfähig, im heterosexuellen Sozialkontakt gehemmt und zum Einzelgänger erzogen waren, um dann mit dem Anspruch charismatischer Seelsorge in Pfarreien gesandt und einem tendenziell kaum zu bewältigenden Praxisschock ausgesetzt zu werden. Wenn die MHG-Studie auf entsprechende Defizite hinweist, zeigt sich, wie naiv es ist, von neuen Ausbildungsordnungen auf eine geänderte Praxis zu schließen.

Nach wie vor ist erste und oberste Klerikerpflicht und Erziehungsziel der Gehorsam. Nach wie vor darf am Zölibat nicht gerüttelt werden. Nach wie vor wird an der separierenden Ausbildung festgehalten. Nach wie vor werden Priesterkandidaten dazu angehalten, ihre Mitseminaristen anonym bezüglich ihrer Eignung zu bewerten und diesbezüglich negative Beobachtungen mitzuteilen. Die katholisch nicht anrüchige Denunziation wird so früh eingeübt. Nach wie vor wird die Thematisierung von Sexuellem im Katechismusrahmen bleiben, also in einer heteronormativen und ehefixierten Sexualmoral, und damit genau das nicht überwinden können, was auch die MHG-Studie als korrekturbedürftig anzeigt. Nach wie vor erzählen Seminaristen, ihr Bischof frage in Eignungsgesprächen sehr konkret, ob sie schon mal Geschlechtsverkehr hatten, als seien sie damit für ihr Leben gezeichnet und gefährdet. Nach wie vor tragen auch in Bonn die Seminaristen des Neokatechumenats schon nach dem 4. Semester, also noch als Laien und auch in der Universität Priesterkleidung, um schon früh ihre Besonderheit zu internalisieren. Priesterbildung ist Bischofssache und damit in Deutschland abhängig von 27 Bischofsmentalitäten, Ausbildungsauffassungen und Seminarleitungen. Und man muss ihnen glauben, was sie über Verbesserungen und Professionalisierung behaupten, denn empirische Überprüfungen sind nicht zugelassen. Dabei würden nur unabhängige Langzeituntersuchungen von Priesterkohorten während und nach der Ausbildung echte Transparenz ermöglichen.

5. Das kalte Schweigen

Missbrauch ist in sich ein verschwiegenes Verbrechen. Die Opfer werden ins Schweigen gezwungen, zunächst vom Täter, dann von einer tabuisierenden Gesellschaft und Kirche. Und wenn es ihnen endlich gelingt zu reden und noch später, dass ihnen auch zugehört wird, dann hüllt sich die Kirche institutionell in Schweigen. Die Verletzung des sog. „päpstlichen Geheimnisses“ steht weiterhin unter Strafe. Sexualdelikte von Klerikern müssen noch immer als „Top Secret“ beschwiegen werden, und zwar dem Wortlaut nach vom Zeitpunkt der Erstanzeige an und damit auch außerhalb gerichtlicher Verfahren und ausnahmslos, selbst dort, wo staatliche Melde- oder Anzeigepflichten bestehen. 2002 erklärte Kardinal Maradiaga, Mitglied des K9-Rat des Papstes, Hirten seien keine FBI-Cops. Auch er gehe lieber ins Gefängnis, als einem seiner Priester zu schaden. Wo staatliche Anzeigepflichten bestehen, arbeiten Bischöfe inzwischen aus Angst vor Bestrafung, anderswo möglicherweise aus Überzeugung, nicht aber aufgrund einer universalkirchlichen gesetzlichen Änderung mit dem Staat zusammen. Die vertraglichen Beschränkungen der MHG-Studie belegen jedoch das fortgesetzte Schweigen der Bischöfe in Bezug auf alles, was die Hierarchen selbst als Täter hinter den Tätern erkennbar machen könnte. Das aufgrund der innerkirchlichen Meldepflicht umfassendste, bei der Kongregation für die Glaubenslehre geführte Archiv zum Missbrauch durch Priester bleibt dicht. Und machen wir uns nichts vor darüber, was passiert, wenn der Staat sich noch länger ziert, Verdachtsmomenten nachzugehen: Als in Deutschland 1937 nach der Enzyklika „Mit brennender Sorge“ (Pius XI.) staatlich gedroht wurde, Kirchenarchive zu veröffentlichen, und die Polizei in Razzien begann, belastendes Material etwa zu sexuellem Missbrauch zu sammeln, ließen der Bischof von Berlin und der Erzbischof von Breslau alle Akten mit Beschwerden über Priester verbrennen. Der Papst soll damals nachdrücklich darauf gedrängt haben, dass alle deutschen Bischöfe diesem Beispiel folgen.

Das Schweigen ist und bleibt der Albtraum der Betroffenen. Und doch meinte ein Kardinal, in seiner Predigt vor der Bischofskonferenz seine Fassungslosigkeit über Priestertaten ausgerechnet durch ein fünfminütiges Schweigen inszenieren zu sollen, und meinten anschließend Gläubige, ihn für diese Empathie- und Instinktlosigkeit in den sozialen Medien auch noch loben zu sollen. Und wenn nun gemeldet wird, die deutschen Bischöfe, also jene Männer, die sich bislang nicht durch die Übernahme von Verantwortung ausgezeichnet haben, wollten einen Gedenktag für Betroffene einführen, den Missbrauch also historisieren und sich im Gestus der Zuwendung doch wieder der Betroffenen bemächtigen, können einem die Worte fehlen.

6. Macht ohne Verantwortung

Es zeigt sich wieder: Die Einbahnstraße der Verantwortung führt in die Sackgasse. Der kirchlichen Ständehierarchie entspricht die Asymmetrie der Verantwortlichkeit. Von unten nach oben sind strikter Gehorsam und Rechenschaft Rechtspflicht, bei Klerikern durch ritualisiertes Versprechen, Bekennen und Beeiden auch noch religiös aufgeladen. Kein Diözesanbischof tritt sein Amt an, ohne zuvor geschworen zu haben, Kirche und Papst immerwährend treu zu sein, ihm Rechenschaft abzulegen und kuriale Ratschläge gehorsam anzunehmen und eifrigst auszuführen. Der Papst muss nur Gott gehorchen, der Bischof dem Papst, der Pfarrer dem Bischof. Auf die Gemeinde muss niemand hören. Von oben nach unten gilt nur moralische Verantwortung. Alle kirchliche Vollmacht soll als Dienst ausgeübt werden. Ob es auch geschieht, beurteilen die sacri ministri, die heiligen Diener selbst. Kirchliche Leitung ist per definitionem Dienst. Die Frage „Wer kontrolliert die Kontrolleure?“ ist kirchenrechtlich nicht sinnvoll zu stellen.

Die derzeitigen deutschen Diözesanbischöfe haben ihr Amt mehrheitlich nach 2010 angetreten. Fast alle waren sie vorher in anderen diözesanen Ämtern verantwortlich tätig, überwiegend mit Zuständigkeiten für Personal- und insbesondere Klerikerangelegenheiten. Und dennoch will keiner so viel gewusst haben, dass er sich verantwortlich zu fühlen hätte? Jedenfalls antwortete Kardinal Marx bei der Vorstellung der MHG-Studie auf die Frage der Journalistin Christiane Florin, ob unter den mehr als 60 anwesenden Bischöfen einer oder zwei sagen: „Ich habe so viel persönliche Schuld auf mich geladen, ich kann mein Amt nicht mehr wahrnehmen“, mit nur einem Wort: „Nein“. Es gibt innerkirchlich keine Kultur politischer Verantwortung. Ich kann nur wiederholen, wozu ich seit 2010 aufrufe, nämlich jeden Bischof konkret und bei etwaigem Ausweichen nachhaltig mündlich oder schriftlich zu fragen,
 

- was konkret ihn und seine Vorgänger vor und nach 2002 so sicher gemacht hat, in Deutschland sei alles ganz anders als in all den anderen Ländern, 

- ob er das Geheimarchiv seines Vorgängers studiert oder als schwarzes Loch behandelt hat,
 

- ob er seiner Pflicht zur Verfolgung sexuellen Missbrauchs immer angemessen nachgekommen ist und wie konkret,
 

- ob und warum er nur als Sünde behandelt hat, was kirchenrechtlich und staatlich seit langem als Verbrechen gilt,
 

- ob und warum er die kirchenrechtlichen Vorgaben nicht kannte oder missachtete,
 

- ob er selbst angemessen dokumentiert oder Dinge mündlich „bereinigt“ hat,
 

- warum konkret er sich nicht mit seinen Kollegen um die päpstliche Genehmigung zum Erlass einheitlicher verbindlicher Normen für alle Bistümer bemüht,
 

- ob und warum er und seine Vorgänger die staatlichen Gerichte lieber zum Schutz der Kirchensteuer und des eigenen Arbeitsrechts angerufen haben als zum Schutz von Kindern,

- ob und wie er über das Verhalten seiner Vorgänger, und zwar nicht nur der toten, aufklären will.

Eine Antwort schuldet ein Bischof rechtlich weder den vielen, nicht zuletzt durch das Schweigen der Bischöfe unter Generalverdacht arbeitenden Priestern noch erst recht uns Laien. Aber daran, ob er in der Ich-Form und konkret antwortet oder nicht, werden Sie erkennen, was es bedeutet, sein Amt sei Dienst.

7. Staatliche Hilfe?

Der Ruf nach dem Staat wird immer lauter, insbesondere nachdem die MHG-Studie darauf hingewiesen hat, dass es keineswegs nur um Verjährtes geht. Gerade haben Juristen öffentlich staatsanwaltliche Ermittlungen gegen Diözesen gefordert. Die Studie enthalte trotz ihrer Anonymitätsverpflichtung hinreichende Verdachtsmomente. Zurzeit werden in allen 27 Diözesen bei den zuständigen Staatsanwaltschaften Anzeigen gegen Unbekannt erstattet.

Andere weisen zu Recht darauf hin: Staat und Politik hätten hier einem gesellschaftlichen Akteur selbstständige Aufklärung und Aufarbeitung zugetraut. Dieses Vertrauen sei nicht mehr gerechtfertigt. Die Selbstverwaltung der Kirche gebe es nur in den Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Und dazu gehört das Strafrecht allemal. Staatskirchenrechtliche Arrangements dürfen nicht die kirchliche Organisation auf Kosten der Opfer schützen. Der Staat sei vielmehr aufgerufen, der Kirche autoritativ entgegen zu treten und eine Weise der Aufarbeitung durchzusetzen, die effektiv an den Interessen der Betroffenen statt an denen der Institution orientiert ist. Am konkretesten sind die Forderungen der Bundesarbeitsgemeinschaft „Säkulare Grüne“: Eine unabhängige staatliche Aufklärungs- und Aufarbeitungskommission, ein aus Kirchenmitteln finanzierter unabhängiger Entschädigungsfonds und freiwillige Aussetzung der kirchlichen Mandate in Kommissionen zur Jugendhilfe. Diese Rufe werden jedoch nur dann gehört, wenn die Politik hinreichenden Druck erfährt. Warum soll sie gegen einen Sozialkonzern mit über 600.000 Beschäftigten vorgehen, dessen Rückzug sie gar nicht kompensieren könnte, von dem sie sich also abhängig gemacht hat? Warum soll sie gegen die Kirche vorgehen, wenn – wie mir eine junge Politikerin erklärte – zum parteiübergreifenden politischen Einmaleins gehört: Kein Krieg mit den Kirchen. Den könne man nämlich nur verlieren, weil die immer noch kampagnenfähige Sinn- und Moralagenturen seien. Wenn es zur Papstaudienz nicht reicht, macht sich nicht nur im Wahlkampf ein Termin mit einem Bischof oder Kardinal immer gut. Man ist auf der guten Seite. Es wird deshalb zu beobachten sein, ob es bei politischen Placebos bleibt oder ob der staatliche Schutz auch für religiös gebundene Bürgerinnen und Bürger gilt.

8. Fühlen oder Handeln?

Meine Damen und Herren! Sie werden sich entscheiden müssen: Wollen Sie fühlen oder wollen Sie handeln? Kardinal Marx hat unlängst in einer Ansprache in Rom zugegeben, die Kirche reagiere nur auf äußeren Druck. Nun gut. Sie schaffen mit dieser und anderen Veranstaltungen und Aktionen Öffentlichkeit und zwar je neu, und das ist gut so. Aber erzeugen Sie Druck? Soziologen nennen drei Wege, um Organisationen das Lernen zu lehren: Fluchtdruck, Kontrolldruck und Strafdruck. Der Strafdruck könnte sich jetzt staatlicherseits erhöhen. Kontrolldruck über Konzepte und Personalauswahl ist innerkirchlich schwierig, weil rechtlich ausgeschlossen. Hier kann aber kontinuierliche Beobachtung und Thematisierung helfen. Mit dem Fluchtdruck sind allerdings zwei wesentliche Ressourcen angesprochen, über die Gläubige selbst verfügen: ihr Geld und ihre geldwerte Humanressource „ehrenamtliche Arbeit“.

Ressource 1: Zweilmal schon hat die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ auf den Kirchenaustritt hingewiesen (hier und hier). Nehmen wir mal nur die Gläubigen, die nicht in einer materiellen Abhängigkeit von der Kirche stehen. Was wäre, wenn sie sich in ihrem Gewissen verpflichtet fühlten, auf die selbstbestimmte Verwendung ihrer Kirchensteuer nicht länger zugunsten jener zu verzichten, die erkennbar nicht bereit sind, Verantwortung für unterlassenen Kinderschutz zu übernehmen? Es stünde ihnen ja frei, den einbehaltenen Obulus selbst gewählten guten, auch kirchlichen Zwecken zuzuführen. Sie müssten allerdings mit Post rechnen, mit jenem Standardbrief mit dem ihr Pfarrer ihnen mitteilen muss, dass sie mit ihrem Schritt praktisch rechtlos geworden sind, eine Quasi-Exkommunikation erleiden, die nur nicht mehr so genannt werden darf. Ihre Zugehörigkeit zur Kirche aufgrund ihrer Taufe wäre dadurch allerdings nicht aufgehoben.

Ressource 2: Eine noch viel mächtigere Ressource ist die ehrenamtliche Tätigkeit. Was wäre – so wird gefragt – wenn diese einmal ausfällt? Muss ein Katholik sein soziales Engagement kirchlich kanalisiert ausüben? Wo steht die Pflicht, in der Messe denen zu dienen, die ihre Macht ständig als Dienst verkaufen? Wenden Sie nicht ein, ihr Streik vor Ort würde mit Ihrem Pfarrer einen von den Guten treffen. Das sind Ausreden. Sie empören sich über systemische Ursachen und nehmen deren Repräsentanten in Schutz. Jeder Priester hat freiwillig Repräsentant dieses Systems sein wollen. Niemand wird gezwungen, sich durch den Empfang der Weihe nicht mehr zu den Laien zählen zu müssen, sondern von ihnen unwiderruflich wesensverschieden zu werden. Priester haben das geringste Recht, Laien in eine kirchliche Solidarität zu rufen.

Aber – ganz ehrlich? Ich bin skeptisch. Denn diegleichen Vorschläge wurden auch als Druckmittel in der Frauenfrage ventiliert, und man musste feststellen, dass eben die strukturell mindergestellten Katholikinnen weiterhin die entscheidenden Stützen des Systems sind und bleiben wollen. Daniel Bogner hat wohl recht: Gläubige können nur schwer „ohne“ die anderen ihren Glauben leben, ohne das, was als Kirche zum eigenen Leben gehört. Es gibt dieses Empfinden, bestehende Strukturen mit ihren lebensfeindlichen Effekten zutiefst abzulehnen und doch nicht von der Kirche lassen zu können. Auch wenn Gläubige den selbst ernannten geistlichen Vätern manchmal Widerworte geben, zu mehr reicht es in aller Regel nicht. Die (geistliche) Familie bleibt dann doch das Wichtigste.

Aber es bleibt auch dabei: Sie müssen entscheiden, was für Sie mehr zählt – Ihre kirchliche Vernabelung und persönliche Sympathien oder der Druck, den Kardinal Marx als notwendig anzeigt. Wenn Sie aber effektive Mittel scheuen, etwas an dem zu ändern, über das Sie sich empören, dann sollten Sie auch damit aufhören und sich mit der „Übergriffigkeit des Systems“ abfinden. Wir alle werden die Kirche haben, die wir verdienen.




2 Kommentare:

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  2. Was Herr Lüdecke sehr anschaulich und in präziser Formulierung beschreibt, gilt mit kleinen Einschränkungen nicht nur für den Kontext "Katholische Kirche". Insofern ist sein Text für jeden zum Thema Interessierten sehr lesenswert. Kirchliche Moralvorstellungen korrespondieren mit gesellschaftlichen. Trotzdem hat die RKK als große, mächtige semipolitische Institution natürlich ihren ganz eigenen Umgang mit dieser Form des Verbrechens an Kindern und Jugendlichen. Einen der Zwecke, die hinter dem energischen Festhalten am Unrecht stecken könnte, skizziert Clemens Oppermann in einem Kommentar auf einen Artikel von Daniel Deckers, der 2016 in der FAZ erschien. Titel "Gegen die Kirche". Oppermanns Erläuterung ist mit „Ja, Herr Deckers, so wie in Hildesheim keine Krähe" überschrieben. Es geht um ein Netzwerk, das ein früherer Bischof von Hildesheim, Heinrich Maria Janssen, in seinem Einflussbereich aufgebaut hatte und das bis heute fortwirkt.

    Angelika Oetken, Berlin-Köpenick

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