Sonntag, 3. November 2019

Liturgie als inszenierte Ekklesiologie

Screenshot: Peter Otten
Das II. Vatikanische Konzil hatte nie die Absicht noch die Möglichkeit, die als gottverfügt geglaubte Sozialgestalt der Kirche als ständisch gegliederte klerikale Wahlmonarchie aufzugeben. Eine Sensibilisierung für den Zusammenhang von Liturgie und Ekklesiologie. 

Von Norbert Lüdecke

1. Im Mai- und Juli-Heft der Herder-Korrespondenz war in diesem Jahr ein bemerkenswerter liturgiewissenschaftlicher Disput zu lesen. Der langjährige Vorsitzende der „Arbeitsgemeinschaft katholischer Liturgiewissenschaftlerinnen und Liturgiewissenschaftler im deutschen Sprachgebiet“ (2002-2018), Benedikt Kranemann (Erfurt), legte vor mit der Frage nach dem Zusammenhang zwischen Liturgie als Inszenierung einer machtvollen Amtstheologie, die „liturgisch-rituell durch Gestik, Sprache, Raum und so weiter … verstärkt“ wird, und der Missbrauchskrise der Kirche. Sein Freiburger Kollege Helmut Hoping antwortete mit der Bestreitung eines solchen Zusammenhangs.


2. Bemerkenswert an diesem Schlagabtausch ist nicht der kirchenpolitische Aspekt und auch nicht, dass Kranemann in der aktuell verbindlichen Liturgiegestalt ein „Grundübel“ und einen „Verstoß“ gegen die vermeintlich nicht mehr klerikerzentrierte „Volk-Gottes-Ekklesiologie“ des letzten Konzils sieht und damit das seit mehr als einem halben Jahrhundert publizistisch breit, aber strukturell erfolglos beschworene Klischee bedient, das II. Vatikanum habe ein hierarchisches Kirchenbild abgelöst. Bemerkenswert ist ebenfalls nicht, dass die Hoping-Replik leicht mit Konzilszitaten kontern und durch einen realistischen Blick auf die real existierende Amts- und Kirchengestalt belegen kann, dass Kranemanns Behauptung in der Tat auf einer selektiven Lektüre des Konzils beruht, das „Volk Gottes“ tatsächlich immer als hierarchisch gegliedert, eben als communio hierarchica versteht. Ob er seinen Kollegen dazu gleich unter Häresieverdacht („funktionales Amtsverständnis“, „reichlich kongregationalistisch“) stellen und die Keule der Missbrauchs-Instrumentalisierung schwingen muss, um den Disputgegner moralisch zu diskreditieren und genau das zu tun, was er als Instrumentalisierung zu kritisieren vorgibt, sei dahingestellt.

3. Bemerkenswert ist vielmehr, dass es der Debatte um mögliche systemische Risikofaktoren für sexualisierten kirchlichen Machtmissbrauch bedarf, um in der Liturgiewissenschaft wiederzubeleben, was dort vor anderthalb Jahrzehnten schon einmal gegeben war, aber wieder vergessen wurde: Eine Sensibilisierung für den Zusammenhang von Liturgie und Ekklesiologie. Die 2004 veröffentlichte Instruktion der Gottesdienst-Kongregation gegen ca. 80 von ihr identifizierte liturgische Verirrungen bei der Eucharistiefeier hatte die Nord-Sektion der o. g. Arbeitsgemeinschaft der Liturgiewissenschaftler(innen) veranlasst, in Bonn den Zusammenhang von Liturgie und Ekklesiologie auch aus kirchenrechtlicher Perspektive zu thematisieren. Die dort vorgetragenen Thesen wurden im selben Jahr veröffentlicht und 2012 als Modul 8 („Immer wieder sonntags“) für eine Einführung in das römisch-katholische Kirchenrecht didaktisch aufbereitet. Angeregt durch das ferne Echo meiner Thesen im aktuellen Disput und weil sie helfen können, sich gerade durch eine recht verstandene und bewusst gefeierte Liturgie der Eigenart katholischer Existenz zu vergewissern, seien sie nachfolgend kurz in Erinnerung gerufen.

4. Das II. Vatikanische Konzil hatte nie die Absicht noch die Möglichkeit, die als gottverfügt geglaubte Sozialgestalt der Kirche als ständisch gegliederte klerikale Wahlmonarchie aufzugeben. Es wollte die Laien aufwerten, sie als Getaufte ekklesiologisch sichtbar machen. Wurden sie davor als Nichtgeweihte in der Regel verschwiegen, sollten sie nun positiv in den Blick genommen und thematisiert werden. Dazu bemühte sich das Konzil um gemeinsame Aussagen über alle Gläubigen. Aus der Klerikerkirche sollte (wieder) die Gemeinschaft aller Gläubigen werden.

Laien und vor allem die Taufe so theologisch ins Wort und in die Sichtbarkeit zu heben, sollte und konnte jedoch nicht bedeuten, die beiden Stände zu leugnen oder gar aufzuheben. Dieses Missverständnis vermied das Konzil effektiv, indem es immer da, wo es Gemeinsames von allen Gläubigen aussagte, mit Hilfe bestimmter Hierarchiesicherungen den Standesunterschied miteinbaute: Bewusst wurde in der Kirchenkonstitution das Kapitel über die Hierarchie hinter das über das Volk Gottes platziert. Allerdings war zuvor schon die göttliche Stiftung als hierarchische Gesellschaft klargestellt worden (LG 8a). Die Gleichheit aller Gläubigen hat mit der unseres Grundgesetzes nichts zu tun. Es ist vielmehr eine „wahre“ Gleichheit, die alle standes- und geschlechtsbedingten Mehr- und Minderberechtigungen durchdringt, aber bestehen lässt (LG 32c), also Würdegleichheit ohne Gleichberechtigung meint. Und um von allen Gläubigen hierarchieverträglich ein gemeinsames Priestertum aussagen zu können, wurden nicht Priester von Nichtpriestern abgegrenzt, sondern der Priesterbegriff verdoppelt und vom gemeinsamen (Tauf-)Priestertum ein wesensverschiedenes hierarchisches (Weihe-)Priestertum unterschieden (LG 10). Immer sollte bewusst bleiben, dass die kirchliche communio keine Gemeinschaft von Gleichen ist, sondern eine aus zwei einander hierarchisch zugeordneten Ständen bestehende communio hierarchica. Diese konziliare Ekklesiologie hat der geltende Codex Iuris Canonici rezipiert und rechtlich transformiert.

5. Das Gleiche geschah im Verständnis der Liturgie. Hier griff das Konzil das Anliegen der liturgischen Bewegung auf, Liturgie nicht mehr als isoliertes Klerikerhandeln zu verstehen, sondern unter dem Leitbegriff der participatio actuosa fidelium als gemeinsame aktive Teilnahme aller Gläubigen. Zugleich betont das Konzil aber klar, dass die Liturgie nicht nur eine gemeinschaftliche, sondern ihrer Natur nach auch eine hierarchische Handlung ist (SC 26-32). Die Kirche ist das „unter den Bischöfen“ geeinte und geordnete Volk. Deshalb kommen die Gläubigen auch unterschiedlich mit der Liturgie in Berührung, „je nach … Stand, Aufgabe und tätiger Teilnahme“ (SC 26). Jeder soll nur das tun, was ihm aus der Natur der Sache und nach den liturgischen Regeln zukommt (SC 28). In der Liturgie, d. h. jener Form der Gottesverehrung, die im Namen der Kirche von rechtmäßig dazu beauftragten Personen vollzogen wird und von der kirchlichen Autorität gebilligt ist, wird der ganze Leib der Kirche sichtbar gemacht, dargestellt (SC 2; 7; 14; 26), und dies in herausragender Form in der Eucharistie (SC 41; cc. 834 § 1, 837 CIC).

Der hierarchische Charakter aller Liturgie zeigt sich nicht nur in der Verteilung der Ordnungskompetenz in liturgischen Fragen, sondern auch in der konkreten Vollzugsgestalt. Weil in ihr die hierarchische Zuordnung der Teilnehmenden erkennbar sein muss, verlängert sich der wesensmäßige Unterschied zwischen gemeinsamem und hierarchischem Priestertum, zwischen Klerikern und Laien, ekklesiologisch folgerichtig in die jeweils wesensverschiedene participatio actuosa „specifica“ der Kleriker und der Laienmänner und -frauen. Exemplarisch erlebbar ist dies in der Feier der Eucharistie als höchster Form der Kirchendarstellung für Katholik(inn)en jede Woche, wenn sie sonntags ihre Rechtspflicht zum Messbesuch erfüllen (c. 1247; Weltkatechismus Nr. 2181). Wer nicht bis zum nächsten Sonntag warten will, kann seine liturgische Wahrnehmung und Sensibilität für den Zusammenhang von Liturgie und Kirchenbild auch mit Hilfe des Domradios und seiner Videos, etwa des Pontifikalgottesdienstes zur Priesterweihe im Kölner Dom, schärfen.

6. Wie sieht die spezifische participatio actuosa der Kleriker aus? Zelebrant ist einzig der gültig geweihte Priester. Er vollzieht die Eucharistie aufgrund seiner Weihe in der Person Christi des Hauptes. Er agiert in amtlicher Sicht nicht nur „im Namen“ oder „in Stellvertretung“ Jesu Christi, sondern – so die verschiedenen theologischen Verdeutlichungen – „in der spezifischen, sakramentalen Identifizierung mit dem ewigen Hohepriester“, als alter Christus, als „Abbild“ (imago) und „Zeichen“, als „anamnetische Figur“ und „aus Fleisch und Blut bestehende Ikone“ Christi. Konstitutiv und unersetzlich für die Feier der Eucharistie ist allein die participatio „specifica“ der Bischöfe und Priester. Auch die Zelebration ohne weitere Gläubige lässt die gemeinschaftliche Natur der liturgischen Handlungen unbeschadet. Der Priester repräsentiert dann Christus und die Gemeinde. Katholisch gilt: Keine Eucharistie ohne Priester, wohl aber ohne andere Gläubige. Und insofern die Kirche aus der Eucharistie lebt, sie in besonderer Weise als „elementare Ekklesiogenesis“ zu sehen ist, gilt auch: Keine Kirche ohne Priester, wohl aber ohne andere Gläubige. Die besondere Stellung des durch seine Weihe Christus gleichgestalteten Priesters, in dem Christus selbst der Versammlung vorsteht, wird im Verlauf der Feier nicht nur durch seinen besonderen Platz und seine Aufgabe, sondern immer wieder auch durch Kleidung , Worte/Texte und Gesten/Gebärden deutlich.

7. Äußerlich wird die Verschiedenheit der liturgischen Akteure schon durch Kleidung angezeigt: Das für jedwede besondere liturgische Aufgabe und damit auch für Laien zulässige Gewand ist die Albe. Bei Klerikern ist sie das Untergewand; sie tragen ihre klerikalen Textilinsignien darüber. Die Stola ist dem Priester und dem Diakon vorbehalten. Nur der Priester trägt sie ungekreuzt und gerade hängend, der Diakon von der linken Schulter quer zur rechten Seite. Nur dem Priester vorbehalten ist das mantelartige messspezifische Obergewand, die Kasel. Das den Diakon auszeichnende Gewand ist die Dalmatik. Sie ist für einfache Laien allerdings schwer von einer Kasel zu unterscheiden. Daher sollen Diakone die Dalmatik nur tragen, wenn sie einem Priester oder Bischof in der Messe assistieren. Hier sind sie durch ihre beschränkten Funktionen deutlich identifizierbar. Wo sie selbst andere Gottesdienste leiten, sollen sie nur eine Albe mit Stola oder Talar, Chorrock und Stola tragen.

Diakonen und Laien ist es verboten, in der Eucharistiefeier Gebete vorzutragen und Handlungen vorzunehmen, die Priestern vorbehalten sind. Beim Einzug ehren nur die Kleriker den Altar als Symbol für Christus durch den Altarkuss, nur der Priester ggf. durch Inzens. Dann nimmt der Priester den allein ihm vorbehaltenen Sitz ein, „und macht so deutlich, daß er damit die Stellvertretung des eigentlichen Einladenden, nämlich Christus, übernommen hat“. Der Diakon darf neben ihm Platz nehmen. Nur Kleriker dürfen die vorgesehenen Grußformeln – etwa „Der Herr sei mit euch“, den österlichen Gruß des Auferstandenen – verwenden. Die Antwort „Und mit deinem Geiste“ gilt als Anerkennung der Vollmacht des in der Person Christi Handelnden. Der Priester gibt regelmäßig die Hinweise und leitet die Gebete der Gläubigen ein und schließt sie ab. Nur ihm kommen die sog. Präsidialgebete und die sie begleitende Orantenhaltung zu. In diesen Orationen (Tages-, Geben und Schlussgebet) wendet sich der Priester mit ausgebreiteten Armen im Namen der ganzen Kirche und der Feiergemeinde an Gott. Das wichtigste Präsidialgebet ist das eucharistische Hochgebet als Höhepunkt der gesamten Feier. Hier – so die Deutungen – handle der Priester „zutiefst“ in persona Christi Capitis. Und wiederum besonders bei den Einsetzungsworten stelle der Priester „seinen Mund und seine Stimme jenem zur Verfügung, der diese Worte im Abendmahlssaal gesprochen hat“. Die verpflichtende Nennung des Papstes und des Diözesanbischofs im Hochgebet bindet die Feiernden zurück in die communio hierarchica der Gesamtkirche und legitimiert den Priester als authentischen Zelebranten.

Desgleichen ist es Sache des Priesters, die Verkündigung des Wortes Gottes zu leiten. Die Homilie, d. h. die Predigt in der Eucharistiefeier, ist Klerikern vorbehalten. „Es geht nämlich nicht um eine eventuell bessere Gabe der Darstellung oder ein größeres theologisches Wissen, sondern vielmehr um eine demjenigen vorbehaltene Aufgabe, der mit dem Weihesakrament ausgestattet wurde.“ Nur Kleriker sind ordentliche Kommunionausteiler. Den Schlusssegen erteilt der Priester.

Auch der Diakon ist durch seine Weihe dazu bestimmt, dem Volk Gottes in besonderer Weise zu dienen, aber nicht in persona Christi Capitis. In hierarchischer Gemeinschaft mit Bischof und Priester ist der Diakon Begleiter und Assistent des Zelebranten, insbesondere wenn dieser blind oder sonst schwach ist. Der Priester dient im Vorstehen, der Diakon dient, ohne vorzustehen. Exklusiv gegenüber Laien sind dem Diakon lediglich vorbehalten der Vortrag des Evangeliums, ggf. die Homilie im Auftrag des Zelebranten, die Einladung der Gläubigen zum Friedensgruß, der Zuruf „Geheimnis des Glaubens“ nach den Herrenworten und die Erhebung der eucharistischen Gaben im Hochgebet sowie die Entlassungsworte. Alle übrigen liturgischen Aufgaben mit Ausnahme der Lektorenfunktion kommen vorrangig dem Diakon zu und können nur ersatzweise von Laien erfüllt werden. Das Handeln des Diakons unterscheidet sich aufgrund seiner Weihe „wesentlich von jedem liturgischen Dienst ..., den Hirten den nicht geweihten Gläubigen anvertrauen können“. Der Diakon leistet dem Zelebranten „eine sakramentale und somit verbindliche, wesentliche, unverkennbare Hilfe“. Dies wird eigens betont, damit die Diakone „in ihrer wahren Identität als Diener Christi und nicht als besonders engagierte Laien“ wahrgenommen werden (Direktorium Dienst und Leben der Diakone Nr. 28 und 40).

8. Von der spezifischen participatio actuosa der Kleriker und insbesondere des Priesters unterscheidet sich die der Gläubigen, die keine besondere liturgische Aufgabe erfüllen. Sie nehmen teil, indem sie durch „Amen“ oder andere Akklamationen zustimmen und auf den Gruß und die Gebetseinladungen des Priesters antworten. Schließlich kommt die aktive Mitfeier der Gemeinde zum Ausdruck im Allgemeinen Schuldbekenntnis, im Glaubensbekenntnis, in den Fürbitten (Allgemeines Gebet) und im Vaterunser. Die Ausdrücke „Dialog“ oder „Wechselrede“ für die liturgische Interaktion zwischen Klerikern und Laien sind insofern missverständlich, als die Initiative nur bei den Klerikern, insbesondere bei den Priestern liegt; sie sind Wortgeber und Wortführer. Laien können in der Eucharistiefeier nicht aus eigenem Antrieb das Wort ergreifen, es wird ihnen erteilt. Sie hören aufmerksam zu, lassen sich unterweisen, schließen sich im Gebet an, stimmen zu und antworten nach Aufforderung. Kennzeichen ihrer Liturgieteilnahme ist die Reaktion: Die laikale participatio ist actuosa, aber reactiva. Dem entspricht, dass für jene liturgischen Ämter und Aufgaben, die nicht Klerikern vorbehalten sind, aufgrund von Taufe und Firmung zwar ausnahmsweise auch Laien herangezogen werden können, aber nur, sofern Kleriker einen entsprechenden Bedarf sehen und diesen mit von ihnen als geeignet befundenen Laien decken möchten.

9. Das gilt gleichwohl für Männer und Frauen unterschiedlich. Die Konturen der liturgischen Darstellung der Kirche werden durch die Einbeziehung des Geschlechterunterschieds verfeinert: Die Ämter des Lektors und des Akolythen können auf Dauer und in einem liturgischen Akt (institutio) nur Männern übertragen werden. Denn übten Frauen diese Dienste in der unmittelbaren Nähe des Zelebranten amtlich und auf Dauer aus, könnten sie der – in amtlicher Sicht – Illusion erliegen, selbst zum Priestertum berufen zu sein.

Für alle übrigen liturgischen Aufgaben können Frauen herangezogen werden, müssen es aber nicht. Der katholische Gleichheitsbegriff erlaubt dem klerikalen Rechtsanwender, auch geschlechtsneutral formulierte Normen für Männer und Frauen verschieden anzuwenden. So hat der Apostolische Stuhl für Messdiener(innen) klargestellt: Messjungen sind ohne weiteres zulässig, ihre Förderung ist verpflichtend, es soll sie geben, sie dürfen nicht abgeschafft werden. Messmädchen muss es nicht geben, ihr Einsatz muss der Gemeinde eigens begründet werden, eine Pflicht, sie zu fördern, besteht nicht. Kein Zelebrant kann verpflichtet werden, an seinem Altar Messmädchen zuzulassen. Dass hierzulande vielfach vor allem Mädchen den Altardienst versehen, verdankt sich dem jeweiligen Ermessen des Zelebranten. Auch hier gilt amtlich: Die optische Nähe zum Priester soll nicht zu einer Normalität werden, die bei den Gläubigen das Bewusstsein für die Exklusivität männlichen Priestertums abschwächen oder bei den Mädchen die Vorstellung einer eigenen Priesterberufung befördern kann.

Frauen sind in ihrer tätigen Liturgieteilnahme also im Vergleich zu den Laienmännern beschränkt. Das gilt kirchlich aber nicht als Diskriminierung, weil ihre Gleichwertigkeit mit den Männern nach katholischem Gleichheitsverständnis trotz Minderberechtigung keinen Schaden nimmt. Die participatio actuosa der Frauen ist also eine restriktive, aber gleichwertige.

10. Wer mit so geklärtem Blick an der Eucharistiefeier teilnimmt, wird vom Zusammenhang zwischen Liturgie und Kirchenverständnis in doppelter Weise profitieren können. Zum einen geschieht so konfessionelle Identitätsstabilisierung durch Inszenierung der ständisch differenzierten tätigen Teilnahme an der Liturgie. In der Eucharistie wird nicht nur das zentrale Glaubensgeheimnis begangen, in dem Christus als geistliche Speise genossen wird. Zugleich bildet die konkrete rituelle Vollzugsgestalt der Eucharistie als „Feier in hierarchischer Ordnung“ die communio hierarchica fidelium getreu ab. Weil katholisch Gottesbeziehung und Kirchlichkeit innig verbunden sind, geschieht in jeder Liturgie und besonders in der Eucharistie der Lobpreis Gottes als inszenierte Ekklesiologie, als Gottesverehrung in eins mit der Bejahung der hierarchischen Struktur der Kirche. Die Gläubigen können sich darin immer wieder neu ihres glaubensgegründeten Lebenssinns vergewissern wie des ihnen jeweils zukommenden Platzes in der kirchlichen Gemeinschaft. Die ständisch differenzierte participatio actuosa fungiert als virtueller Lettner: Er schirmt nicht mehr den Altar ab, sondern hält szenisch durch Führungssymbolik, Exklusiv- und Vorrangrechte sowie durch Abwehr von Rollendiffusionen für Kopf, Herz und Auge der versammelten Gemeinde das Bewusstsein für die ständisch-hierarchische Struktur der Kirche lebendig und macht insbesondere den Wesensunterschied vor allem zwischen Priestern und Laien unmittelbar erlebbar. Jedem Stand und jedem Geschlecht wird positive Teilhabe am geschlossenen sinnhaften Ganzen der kirchlichen Gemeinschaft zugesprochen. Jeder und jede darf sich in das präfigurierte Geflecht einfügen und die vorgegebene Rolle ausfüllen. Katholiken sind vom autonomen Selbstentwurf entlastet.

11. Zum anderen kann der von der hierarchischen Spitze geordnete Akt der Gottesverehrung zugleich einen lebendigen Kirchensinn erhalten und stärken und insoweit formalisierte Selbstbestätigung bewirken. Ein immer wieder gestärkter Kirchensinn ist auch dringend erforderlich, damit die Gläubigen eine erfahrungsmäßige Kluft im Glauben überbrücken können – die Kluft zwischen ihrer bürgerlich-demokratischen Existenz (mit der Koppelung von Gleichheit in Würde, Berechtigung und Partizipation) und ihrer spezifisch ständisch-monarchischen Existenz als katholische Kirchenglieder (mit der Entkoppelung von gleicher Würde einerseits und standes- und geschlechtsspezifischer Berechtigung und Partizipation im Glauben andererseits). In Staat und Gesellschaft Demokrat(in) zu sein, in der Kirche aber Monarchist(in), kann nur mit immer neuer Kirchlichkeitsaufladung gelingen. Auch dem kann der bewusste Mitvollzug der liturgischen Kircheninszenierung in der je spezifischen participatio actuosa dienen.


Norbert Lüdecke ist Professor für Kirchenrecht an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Bonn.

2 Kommentare:

  1. Das Problem ist nicht, wie sich bei der ständisch-hierarchischen Feier der Liturgie die Standeszugehörigkeit zwischen Priestern und Gläubigen zueinander verhält, sondern welche Auswirkungen der priesterliche Stand auf das Privatleben des Priesters hat. Daraus folgt, dass es im Zusammenhang mit dem Missbrauchsskandal auch nicht so sehr um die hier beschriebene Kluft zwischen der bürgerlich-demokratischen Existenz als Staatsbürger und der ständisch-monarchischen Existenz als Katholik geht, sondern um die krankmachende Kluft, gleichzeitig Priester und Mensch zu sein, bei der der Priester genau genommen keine unbefangene Beziehung mit zu ihm Wesensungleichen einnehmen kann. Die Frage ist, wie es der Priester außerhalb der Liturgie mit seinem Stand hält. Wenn Priester keine Chance erhalten, ihre Persönlichkeit zu entfalten, ist gefährlich und entlädt sich im schlimmsten Fall in Übergriffigkeit. Die gottverfügte Sozialgestalt der Kirche ist somit eine Hybris des Priestertums und alles andere als im Sinne von Jesus Christus, der sich beispielsweise nicht scheute, sich in optischer Nähe von Frauen aufzuhalten. Eine weitere Frage ist auch, ob ich als ständisch-monarchischer Katholik für ein solch menschenunwürdiges Konstrukt Kirchensteuer zahlen will, die ich dann wieder als bürgerlich-demokratischer Katholik abgeben muss. Die große Frage ist, ob der Priester auch außerhalb der Messe als Monarch zu sehen ist, obwohl er von der demokratischen Kirchensteuer am Leben gehalten wird. (Ein Spendenmodell erachte ich vor dem Hintergrund des dargestellten Zusammenhangs zwischen Liturgie und Ekklesiologie für illusorisch.) Der Artikel hat mir einmal mehr dabei geholfen zu verstehen, worin klerikale Hybris noch besteht. Neben der Leib- und Frauenfeindlichkeit.

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  2. Dass sich die Ekklesiologie in der Liturgie ausdrückt und damit im Letzten der Katholik vom autonomen Selbstentwurf entlastet ist, kann ich innerhalb der Heiligen Messe gerade noch nachvollziehen. Doch außerhalb der Gottesdienstfeier werfen die ständisch-monarchischen Vorstellungen, die damit verbunden sind, viele Fragen auf. Vieles ist den bürgerlich-demokratischen Menschen nicht mehr zu vermitteln, weil sich die Menschen – Gott sei Dank! – in ihrem Bewusstsein weiterentwickelt haben. Hervorheben für meinen Gedankengang möchte ich, dass ich die Entwicklung zu authentischen, selbstbestimmten Menschen begrüße, da nur sie dem Ebenbild Gottes, das Fülle ist, gerecht werden. Bemerkenswert in dem Zusammenhang ist, dass sich die ständisch-hierarchische Sozialgestalt kontraproduktiv auf eine Erneuerung der Kirche bzw. den Priesterberuf auswirkt; dergestalt, dass der Priester als bürgerlich-demokratischer Mensch, der er auch ist, sich auch gesellschaftlich wie individuell weiterentwickelt hat und ihn der monarchische Stand ja geradezu in essenzielle Konflikte stürzen muss! Er kann sich ob der ekklesiogenen Struktur einerseits nicht als Mensch entfalten, andererseits nicht sexuell reifen. Der Priester, der ein Mensch von heute ist, hat sich über diese Strukturen hinausentwickelt, weswegen ich die Ekklesiologie als unstimmig empfinde. Das wird dann wohl auch einer der Gründe sein, weswegen sich die Kirchen zunehmend leeren und abkühlen. Dennoch ist das eine gute Darstellung der Zusammenhänge. Mir wird jedoch immer klarer, dass es dringend grundlegende Reformen in der Kirche bräuchte, somit auch eine andere Ekklesiologie. Auf dieser Grundlage wird die Kirche sterben, zumindest dort, wo die Gesellschaft weiterentwickelt ist als die Kirche selbst.

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