Dienstag, 2. Februar 2016

Pastoralreferent – ein verweltlichter Beruf der Kirche

Motto 40 Jahre PR im Erzbistum. Monika Kohlberger
Pastoralreferenten tauchen weder im Tatort noch  im ZEIT- Kreuzworträtseln auf. Kein Wunder, dass Lokaljournalisten weiterhin über den Beruf stolpern. 

 Norbert Bauer

„Dem Personalreferenten gelang es mit viel Humor Gottes Umgang mit menschlichen Eigenarten darzustellen“ lobte der Kölner Stadtanzeiger Peter Otten für seinen Auftritt beim ersten Euskirchener Preacher Slam, bei dem der Kölner Pastoralreferent Gott für die geniale Erfindung der Radlerhose dankte. Ich gab einer TV Journalistin nach einem Interview im Rahmen der Kölner FuckUpNight meine Visitenkarte mit der Berufsbezeichnung Pastoralreferent. Am nächsten Abend wurde ich den Fernsehzuschauern als Pastor Norbert Bauer präsentiert. Das sind nur zwei Beispiele dafür, wie wenig vertraut vielen Menschen noch das Wort Pastoralreferent ist. Jetzt wäre es ein leichtes über Lokaljournalisten zu klagen, die schon an der Wiedergabe von Berufsbezeichnungen scheitern. Diese beiden Erfahrungen können aber vielmehr Anlass sein, darüber nachzudenken, warum für die mediale Öffentlichkeit die Berufsbezeichnung immer noch ein Fremdwort zu sein scheint, obwohl schon seit 40 Jahren im Erzbistum Köln und anderen Diözesen Frauen und Männer diesen Beruf ausüben.
Eine Stichwortrecherche offenbart, dass der Begriff nicht verbreitet ist. Er taucht weder im kirchlichen Gesetzbuch noch in Kreuzworträtseln auf – noch nicht einmal bei dem kniffligen des ZEIT-Magazins. Bisher spielte meines Wissens weder eine Pastoralreferentin noch ein Pastoralreferent eine tragende Rolle in einer RTL Vorabendserie oder einem ARD Sonntagskrimi, dabei sind sowohl für die katholische als auch die säkulare Bewusstseinsbildung TV-Serien (und bei den Jüngeren wohl YouTube-Kanäle) wichtig. Kein Wunder wenn dann Journalisten über die Berufsbezeichnung stolpern. Immerhin taucht ein Pastoralreferentenehepaar in einem Roman auf. In Petra Morsbachs viel gelobten und erfolgreichen Roman „Gottesdiener“ halten sie „gute Wortgottesdienste und organisieren das Gemeindeleben ordentlich“ sind aber auch „überaus selbstbewusst und ehrgeizig“[1] und überreden die Angehörigen vor einem Begräbnis zu einem Wortgottesdienst, um den Pfarrer außen vor lassen zu können. 

Weder im Kreuzworträtsel noch im kirchlichen Gesetzbuch

Für manch einen mag es bedauernswert sein, dass im Gegensatz zu Papst, Priester oder Küster der Begriff Pastoralreferent keine klaren Bilder hervorruft. Aber vielleicht liegt gerade in der mangelnden Eindeutigkeit eine Chance für den Beruf, aber auch für die Kirche.

2015 wurde im Erzbistum Köln das 40 jährige Jubiläum des Berufes unter der Überschrift „Identität und Pluralität“ gefeiert. Wer so einen Titel für ein Berufsjubiläum wählt, ist sich der Ambivalenz des Eigenen bewusst. Er weiß aber auch, dass er mit dieser Ambivalenz nicht alleine ist. Identität und Pluralität sind keine starr nebeneinander ausharrenden Begriffe. Identität ist heute nur noch plural rekonstruierbar.[2] Gerade vermeintlich sichere Identitätsfelder wie Nationalität oder Konfession präsentieren sich heute vielfältig bunt und bieten nur noch bedingte Eindeutigkeiten an. Lukas Podolski hat sich entschieden für die deutsche Nationalmannschaft zu spielen und weiß aber auch, dass er aus der Rücksicht auf seine Verwandtschaft bei einem erzielten Tor gegen Polen nicht allzu ausgelassen jubeln sollte. Er hat darüber hinaus keine Schwierigkeiten als Spieler von Istanbul vor der türkischen Flagge zu salutieren. Und ein protestantischer Jugendlicher aus Köln verliebt sich in Taize in eine Katholikin aus Bergamo und besucht im nächsten Jahr das zen-budhistische Kloster der Franziskaner in Dietfurt.[3]
Auch wenn Identität heute nur noch plural beschreibbar ist, verlangt sowohl die systeminterne Kommunikation als auch die mit der Umwelt eine Begriffsklärung – gerade auch in einer sich als hierarchisch verstehenden Organisation wie der Kirche. Unabhängig von der persönlichen Bestimmung bietet die Institution, die das Copyright auf die Berufsbezeichnung Pastoralreferent für sich reklamieren kann, eine sehr offene Interpretation an. Die Grundlage der Tätigkeiten liefern die durch die Deutschen Bischöfe herausgegebenen „Rahmenstatuten“[4]. Die Statuten (Plural!) bilden den Rahmen für eine sehr heterogene Aufzählung von über 60 unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern. Von der „Förderung von Formen der Volksfrömmigkeit und des religiösen Brauchtums“ über „Trauerpastoral“ bis zu „Sorge um Alleinerziehende und Eltern in besonderen Belastungssituationen“ reicht die Palette der Arbeitsfelder. Dabei fällt auf, dass 30 Arbeitsfelder durch das Wort „Begleitung“ qualifiziert werden. Man könnte beinahe den Eindruck gewinnen, dass sich die Kirche mit diesem Beruf einen pastoralen Begleitservice leistet.
Die Unterschiedlichkeit und Vielfalt der durch die Rahmenstatuten umrissenen Tätigkeiten werden im Erzbistum Köln konkret sichtbar. Klinik-, Polizei- und Gefängnisseelsorge, Referententätigkeit in Ehe –und Familienpastoral, Abteilungsleitung[5] im erzbischöflichen Generalvikariat und das sich immer weiter ausdifferenzierende Feld der Gemeindepastoral sind nur ein Ausschnitt der wahrgenommenen Aufgabenfelder.
Eine Identifizierung von Pastoralreferenten scheint besser darüber zu funktionieren, was er tut, als darüber was er ist. Nicht die Frage, was ist ein Pastoralreferent? scheint weiterzuführen, vielmehr, was tut an ein Pastoralreferent?


Nicht die Frage, was ist eine Pastoralreferent? scheint weiterzuführen, vielmehr, was tut an ein Pastoralreferent?

Bestimmung durch Tätigkeit kann aber nur eine vorläufige Profilierung sein. Zurecht findet sich bei der Aufgabenliste eine Gemeindereferentin ebenso wieder wie ein Diakon. Auch ein Priester wird bei den meisten Punkten dazwischenrufen: kann ich auch. Ebenso ein sich engagierter getaufter und gefirmter Christ.[6]
Ähnliche Tätigkeiten könnten den Verdacht aufkommen lassen, dass die „beiden Ordnungen der Sendung der Kirche“[7] durcheinander geraten. Damit dies nicht passiert, wird den Tätigkeitsfeldern in den Rahmenstatuten eine theologische Präambel vorangestellt, die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der genannten Akteure im pastoralen Feld bestimmt und darauf hinweist, dass gemeinsame Aufgaben den „Laien nicht zum Hirten machen“: „Nicht eine Aufgabe konstituiert das Amt, sondern das Sakrament des Ordo.“[8]

Kirchenrecht: Laien können von Hirten zu Aufgaben herangezogen werden

Daher folgt nach der Betonung der „wahren Gleichheit aller Gläubigen“ (LG 32)[9] unmittelbar die klassische Differenzierung nach „dem Priestertum der Hierarchie“ und „Priestertum der Gläubigen“ (LG10). Diese Binnendifferenzierung wird dann wiederum aufgespalten. „Die unmittelbare Mitarbeit von Laien mit dem Apostolat der Hierarchie kann sowohl auf ehrenamtliche Weise als auch hauptberuflich geschehen.“[10] Auch wenn das Wort Pastoralreferent nicht als Wort im CIC aufgeführt wird, greifen die Deutsche Bischöfe zu weiteren Klärung auf das Kirchenrecht zurück. „Laien, die als geeignet befunden werden, sind befähigt, von den geistlichen Hirten für jene kirchlichen Ämter und Aufgaben herangezogen zu werden, die sie gemäß den Rechtsvorschriften wahrzunehmen vermögen.“ (CIC 1983, can. 228 §1) [11] Dieses von den deutschen Bischöfen ausgewählte Zitat unterstreicht, dass dem Pastoralreferent formal kirchenrechtlich keine Autorität sui generis zukommt, sondern immer nur in Abhängigkeit vom kirchlichen Amt zu verstehen ist. Die Grundlage des gemeinsamen Priestertums von Taufe und Firmung berechtigt nicht zur Mitwirkung, sie befähigt nur dazu herangezogen zu werden.[12]
Die theologische Präambel zeigt, dass das Eigene des Pastoralreferenten nur schwer zu formulieren ist, ohne sich auf Vergleiche einzulassen. Mögen die pastoralen Tätigkeitsfelder noch so vergleichbar zu dem eines Priesters sein, ein Pastoralreferent verliert nicht den privilegierten des Status des Laien. Was sich oft in der Kommunikation mit der kirchlichen Nomenklatur nicht so vertrauten Milieus als hilfreiche Basisinformation erweist, wird kirchenrechtlich ausgeleuchtet: ein Pastoralreferent ist kein Priester. Die Profilierung des Berufes in den zurückliegenden 40 Jahren zeigt, dass diese Basisunterscheidung keinesfalls wertend zu verstehen sein muss. Auch ein Kölner kann sich am besten dadurch definieren, dass er kein Düsseldorfer ist. Und das empfinden beide als Kompliment, wohlwissend, dass das Rheinland sie verbindet.

Das Pastoralreferentendasein unterscheidet sich theologisch dem Wesen nach vom Priesteramt, „unterscheidet sich theologisch nicht vom Apostolat der anderen Gläubigen.“[13] Das Besondere liegt in Qualifikation und Auftrag. „Die Eigenart einer hauptberuflichen Tätigkeit von Laien ergibt sich aus der kirchlichen Sendung sowie aus den speziellen Anforderungen an eine Tätigkeit in der Pastoral und den persönlichen Charismen der Frauen und Männer, die nach einer entsprechenden Ausbildung einen pastoralen Beruf ergreifen.“ [14] Was hier als „Eigenart hauptberuflicher Tätigkeit“ den Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten zugeschrieben wird, trifft soziologisch auf jeden anderen Beruf zu: „spezielle Anforderungen an eine Tätigkeit“. Mit dieser Definition verlässt die Begriffsklärung binnenkirchlichen Differenzierungsmuster und öffnet sich einem gesellschaftlichen Verständnis von Professionalität. „Der Pastoralreferent als eigenständiger kirchlicher Beruf ... verdankt sich vielmehr der schon funktional differenzierten Gesellschaft.“[15] Mit dem Beruf reagiert die Kirche als Institution auf eine Gesellschaft, die heute mit unterschiedlichen Systemlogiken operiert. Um in diesen unterschiedlichen Kontexten wirken zu können, hat Kirche pastorale Profession und gesellschaftliches Expertentum gekoppelt. Diese Koppelung ist besonders plausibel am Beispiel Klinikseelsorge erkennbar. Klinikseelsorge ist heute viel mehr als der Besuch am Krankenbett, sie ist pastorale Präsenz für Patienten, Ärzte, Pflegepersonal und Angehörige. Wer heute als Seelsorger in einer Klinik tätig ist, muss wissen, wie das System Klinik funktioniert, und muss gleichzeitig die Wachsamkeit mitbringen, nicht in den Systemgesetzlichkeiten aufzugehen. Gleiche Anforderungen und Beobachtungen gelten für Polizeiseelsorge, Gefängnisseelsorge, Schulseelsorge uvm.[16] Systemtheoretisch gesprochen: Kirche stellt sich einer doppelten Herausforderung, sie will zugleich System und Umwelt sein.

Professionelles Wirken wird neuerdings aber auch einem Verdacht ausgesetzt. So z.B. im „Wort der deutschen Bischöfe zur Erneuerung der Pastoral“, das als Manifest charismenorienter Pastoral verstanden werden kann. Hier entdecken die Bischöfe in „Beteiligung der Kirche an hochspezifischen Systemen.... Tendenzen zur Entmündigung oder Entfremdung im Verhältnis von Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen“.[17]  

Mit diesem Blick auf die Einsatzorte öffnen sich für den jüngsten der kirchlichen Berufe neue Identitätsmöglichkeiten. Bei einem Seminar anlässlich des Berufsjubiläum favorisiert der Salzburger Dogmatiker Hans Joachim Sander einen Perspektivwechsel und riet den anwesenden Pastoralreferenten und Pastoralreferentinnen: “Statt zu fragen, wer Sie sind, geht es darum, wo Sie sind. Ihre Wo-Identität ist pastoral entscheidend, nicht Ihre seelsorgliche Wer-Identität.“[18]

Die Wo-Identität ist pastoral entscheidend – nicht die seelsorgliche Wer-Identität

Sander verortet Pastoralreferenten im Kontext eines veränderten Kirchenverständnisses und schlägt sie als Protagonisten für diese neue Kirchenidentität vor. Ausgangspunkt des neuen Kirchenverständnis ist für ihn das 2.Vatikanische Konzil, das eine Vorstellung von Kirche als societas perfecta endgültig aufgibt: „Aus der societas perfecta wird das Volk Gottes. Es ist ein Volk aus Völkern und zu ihm sind alle Menschen berufen, ganz unabhängig davon, ob sie getauft sind oder nicht, gläubig sind oder nicht, die Kirche wertschätzen oder nicht. Sie stellen vielmehr die Basis dar, um überhaupt das Evangelium in seiner Bedeutung zu benennen: das sind die Zeichen der Zeit.“[19] Diese „Selbstrelativierung“[20] der Kirche hat auch Konsequenzen für das Gottesverständnis. Gott ist für Kirche nicht mehr „einfach da.“ Er kann nicht seitens der Kirche für sich reklamiert werden: „Ohne die anderen kein Zugang zu Gott und ohne Gott kein Zugang zu den heutigen Menschen.“[21]
Mit diesem veränderte Kirchen- und Gottesverständnis bietet Sander Pastoralreferenten einen neuen Einsatzort an: „Andersorte der Pastoral.“[22] Mit diesem Begriff greift Sander eine Diskussion auf, in den letzten Jahren auch in den theologischen Fakultäten geführt wird und an ein Topos Michel Foucault anknüpft. Der französische Philosoph qualifiziert Orte innerhalb der Gesellschaft als Heterotope, als Orte „die vollkommen anders sind als die übrigen.“[23] Psychiatrien, Gefängnisse, aber auch der Club Meditaranne, an dem ein Ehepaar seine Hochzeitsreise verbringt, sind für Foucoult solche Orte. Für Sander sind es Orte und Ereignisse, die unsere Selbstverständlichkeiten überschreiten: „Espace vécu: wie das Mittelmeer als Grab, wie die 150. Kerze beim Totengedenken des Flugzeugabsturzes in den französischen Alpen, .....wie die Redaktionsstuben von Charlie Hebdo in Paris, wie die Erste-Seite-Karikatur dieses Blattes nach dem Attentat, wie die für einzelne Menschen entscheidenden Orte, an denen sich ihr Leben wendete: Unfall, der erste Kuss, dort, wo sich die Partnerin von einem getrennt hat, dort wo die eigenen Kinder sich als definitiv erwachsen geworden präsentiert haben – und natürlich der spezielle Heterotopos für den 1. FC Bayern München: der Elfmeterpunkt im Pokalspiel …“[24] Das sind Orte, an denen sich oft wichtige, nicht selten die entscheidenden Fragen stellen, auch nach Gott „Gott ist eben dort, wo Sie hinkommen. Er ist nicht einfach bloß das, was Sie von ihm schon kennen und erwarten.“[25] Mit dieser Grundhaltung können auch Kirchenräume zu Heterotope werden, dafür muss Kirche aber bereit sein, die Kontrolle über die Räume aufzugeben. Sie muss die Räume teilen, und zwar nicht im Sinne von „dividing“ sondern im Sinne von „sharing“, „einem Vorgang, bei dem etwas wächst, womit man gar nicht vorher rechnen kann.“[26]
Sanders Skizze von Kirche provoziert. Sie provoziert zumindest die Rückfrage, ob die von ihm herausgestellte Selbstrelativierung von Kirche wirklich durch 2. Vatikanischen Konzil gedeckt ist oder ernsthaft in der Nachfolgzeit rezipiert wurde. Sie provoziert aber auch angesichts einer 40jährigen Berufsgeschichte die Pastoralreferenten. Denn ihn sieht Sander als „Hauptprodukt dieser Selbstrelativierung“[27] und rät ihnen, sich neu zu erfinden.

Pastoralreferenten und Pastoralreferentinnen haben gelernt über Gott nachzudenken


Vielleicht ist es aber gerade sinnvoll im Moment der Etablierung den Beruf weiterzudenken, auch weil die kirchliche Verortung trotz aller Klärungsversuche weiterhin Ambivalenzen offenbart.[28] Erfrischend an Sanders Vorschlag ist, die Berufsidentität nicht mit einem binnenkirchlichen Tunnelblick klären zu wollen. Nicht eine Plausibilität im Kontext kirchlicher Ämtertheologie wird zukunftsweisend sein, vielmehr die Frage nach der gesellschaftlichen Relevanz, vor allem an den Orten, an denen sich menschliches Leben als prekär erweist, an den Heterotopen dieser Welt. Pastoralreferent bzw. Pastoralreferentin konsequent gedacht ist ein „verweltlichter“ Beruf der Kirche, da Gott nur in der Welt anzutreffen ist. Dabei müssen sich Pastoralreferenten und Pastoralreferentinnen nicht gänzlich neu erfinden. Sie können an Erfahrungen der bisher gesammelten Berufsjahre anknüpfen, sind sie doch jetzt schon vielerorts da tätig, wo Leben sich prekär und/oder besonders zeigt. Dazu zählen nicht nur das Krankenbett eines sterbenden Kindes, oder auch der Kletterkurs in der Ehevorbereitung. Dazu können auch die Pfarrgemeinden zählen, die, wie die jüngsten Erfahrungen angesichts der weltweiten Migrationsbewegung beweisen, zu einem wichtigen Netzwerkpunkt für Flüchtlingsarbeit werden.
Pastoralreferenten und Pastoralreferentinnen bringen für die Tätigkeiten an diesen Orten eine entscheidende Qualifikation mit. Sie sind Theologinnen und Theologen. Sie haben gelernt über Gott nachzudenken. „Und hier kann Ihnen die Theologie gute Dienste leisten. Denn wer glaubt, kann nicht einfach von sich her denken oder gar von der Kirche her denken. Wer glaubt, muss diesen anderen nach-denken, denen man nicht ausweichen kann, um das zu begreifen, was ihm oder ihr überhaupt dort zur Verfügung steht.“[29] Theologische Kompetenz ist nicht nur als Zugangsvoraussetzung für die Beruf wichtig, sondern auch als roter Faden pastoralen Wirkens. Theologisches Denken ist gerade in einer Zeit angesagt, in der ein Comeback von Religion zu beobachten ist. Dieses Comeback birgt aber auch Risiken: „Man verlangt nach Gewissheiten, die der geschichtlichen Kontingenz und historischen Relativierung enthoben sind.“[30]
„An den Heterotopen dieser Welt über Gott nach-zudenken“, diese Arbeitsplatzbeschreibung erleichtert es Lokaljournalisten zukünftig auch nicht, den Beruf des Pastoralreferenten korrekt wiederzugeben. Sie sichert ihm auch nicht eine feste Rolle in einer Vorabendserie. Vielleicht noch nicht mal im CIC. Sie bietet aber einen Mehrwert für den Beruf, vielleicht auch für Kirche. Auf jeden Fall aber für die Gesellschaft.


Eine gekürzte Version erschien im Pastoralblatt 2016/2

[1] Peter Morsbach, Gottesdiener, München 2006, 154

[2] Bei der Feier an der Universität Bonn schlug der Dekan der Katholischen Fakultät Ulrich Berges eine kleine Modifikation vor, um den dynamischen Charakter des Begriffpaares zu unterstreichen: „Identität in Pluralität“.

[3] Natürlich gibt es zu diesem offenen Identitätsverständnis auch Gegenbewegungen: z.B. ethnische Seperationsbewegungen oder auch Geistliche Gemeinschaften.

[4] Die deutschen Bischöfe, Rahmenstatuten und -– ordnungen für Gemeinde- und Pastoral- Referenten/Referentinnen, Bonn 2011
Ich werde nicht näher auf die Gemeinsamkeiten und Unterschiede dieser beiden Berufe in diesem Beitrag eingehen. Interessanterweise hatten die ersten Rahmenstatuten aus dem Jahre 1987 gleichzeitig die Diakone im Blick.

[5] Leitungsfunktion wird durch die Rahmenstatuten nicht in den Blick genommen. Nur ein einziges Mal wird Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten Leitung zu getraut: Leitung von Wortgottesdienst. Leitungsfunktion bleibt in den Statuten ansonsten dem Amt vorbehalten: „Als kirchlicher Beruf steht ihr Dienst unter der Leitung des Bischofs. Im jeweiligen Einsatzbereich sind sie dem für die Leitung verantwortlichen Priester zugeordnet.“ „Kirchlicher Leitungsdienst“ u.a. durch Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten wird ausdrücklich in einer aktuellen Verlautbarung erwähnt: „Wort der deutschen Bischöfe zur Erneuerung der Pastoral, Bonn 2015, 46. Die Ansprache von Papst Franziskus beim ad-limina Besuch deutschen Bischöfe kann aber als Antwort dazu gelesen werden. „Pastoralpläne, die den geweihten Priestern nicht die gebührende Bedeutung in ihrem Dienst des Leitens, Lehrens und Heiligens im Zusammenhang mit dem Aufbau der Kirche und dem sakramentalen Leben beimessen, sind der Erfahrung nach zum Scheitern verurteilt. Die wertvolle Mithilfe von Laienchristen im Leben der Gemeinden, vor allem dort, wo geistliche Berufungen schmerzlich fehlen, darf nicht zum Ersatz des priesterlichen Dienstes werden oder ihn sogar als optional erscheinen lassen.“ Papst Franziskus, Ansprache bei der aus Anlass des Ad-limina-Besuchs gewährten Audienz für die deutschen Bischöfe, http://www.vatikan.diplo.de/contentblob/4667836/Daten/6071998/20151117adliminapapst.pdf

[6] Das Wort „Ehrenamt“ scheint allmählich aus dem kirchlichen Sprachgebrauch zu verschwinden. Es wird zunehmend ersetzt durch „engagierte getaufte und gefirmte Christen“. Was als Würdigung verstanden sein will, wirft aber zugleich einen Schatten, auf die getauften und gefirmten Christen, die keine Zeit oder kein Interesse daran haben, sich in Kirche zu engagieren.

[7] Rahmenstatuten 2011, 13. Hier zitieren die deutschen Bischöfe die „Instruktion zu einigen Fragen über die Mitarbeit der Laien am Dienst der Priester.“

[8] Rahmenstatuten 2011, 15. Hier zitieren die deutschen Bischöfe „Christifideles laici“

[9] Zu „wahre Gleichheit“ lesenswert: Norbert Lüdecke, Georg Bier, Das römisch-katholische Kirchenrecht, Stuttgart 2012, hier insbesondere: Das Vera-Prinzip, 57-77.

[10] Rahmenstatuten, a.a.O, 14

[11] Auf eine weitere Bestimmung verzichten die Rahmenbedingungen: Can. 231 — § 1. Laien, die auf Dauer oder auf Zeit für einen besonderen Dienst der Kirche bestellt werden, sind verpflichtet, die zur gebührenden Erfüllung ihrer Aufgabe erforderliche Bildung sich anzueignen und diese Aufgabe gewissenhaft, eifrig und sorgfältig zu erfüllen.

§ 2. Unbeschadet der Vorschrift des can. 230, § 1 haben sie das Recht auf eine angemessene Vergütung, die ihrer Stellung entspricht und mit der sie, auch unter Beachtung des weltlichen Rechts, für die eigenen Erfordernisse und für die ihrer Familie in geziemender Weise sorgen können; ebenso steht ihnen das ‚Recht zu, daß für ihre soziale Vorsorge und Sicherheit sowie ihre Gesundheitsfürsorge, wie man sagt, gebührend vorgesehen wird.

[12] Diese kirchenrechtliche Bestimmung von Koch und Kellner mag glücklicherweise im pastoralen Alltag nicht alltäglich präsent sein, sollte aber auch nicht nach 40 Jahren Berufserfahrung stillschweigend ignoriert werden.

[13] Rahmenstatuten, a.a.O., 14

[14] Rahmenstatuten, a.a.O., 14

[15] Norbert Schuster, Kirche: Kooperation und Konzern...?, in: ders: Management und Theologie, Freiburg 2008

[16] Diese sogenannten Arbeitsfelder in der Kategorie werden natürlich nicht nur von Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten wahrgenommen, aber die Professionalisierung wäre wohl ohne diesen Beruf nicht so weit fortgeschritten.

[17] Die deutschen Bischöfe, Gemeinsam Kirche sein, Bonn 2015, 40

[18] Hans Joachim Sander, Zwischen den Stühlen und unter dem Tisch.  Was das „bucklig Männlein Theologie“ (Walter Benjamin) Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten anbietet, Salzburg 2015, 12. Abrufbar: http://verbaende.erzbistum-koeln.de/export/sites/verbaende/berufsverband-pastoralreferent/.content/.galleries/downloads/Microsoft_Word_-_Ko_lnPastRef-ReferatSander.docx.pdf

[19] Ebd 10

[20] Ebd 1

[21] Ebd 10

[22] Ebd 11

[23] Michel Foucoult, Die Heterotopien, Berlin 2013, 10

[24] Hans-Joachim Sander, a.a.O, 13

[25] Ebd, 12

[26] Ebd 12

[27] Ebd 1

[28] Es wäre z.B. interessant zu beobachten, ob Bewegung in die Berufsgruppe käme, wenn auch Frauen das Diakonenamt offen stehen würde.

[29] Hans-Joachim Sander, a.a.O., 11

[30] Hans-Joachim Höhn, Gewinnwarnung. Religion - nach ihrer Wiederkehr, Paderborn 2015, 188

1 Kommentar:

  1. Es gibt aber aus dem hohen Norden wertvolle Dokumente der journalistischen humoristischen Zeitgeschichte - an der St. Johannis Kathedrale "eröffnet Pastoralreferent Reinhard Höllerich-Nöhrenberg den alternativen Stenkelfelder Weihnachtsmarkt" http://www.stenkelfeld.com/gewerbe/johannis_kathedrale/johannis_kathedrale.html
    Hier auch zu hören ab 15:43 http://youtu.be/K_sIIUYLhZw
    Meine Welt und mein Humor beim NDR 😅 ... Vielen Dank für den ausführlichen fundierten und engagierten Beitrag. Ich würde noch einige Andersorte mehr aufzählen und diskutieren, die sich mancherorts vielleicht entwickeln. Die nun wiederum binnentunnelkirchliche Gretchenfrage wird sein, ob dafür in Zeiten schwindender Pastoralkräfte der unternehmerische heterotopische Einsatz von Leitungsebenen und von Basisseite her akzeptiert und gefördert werden wird ...

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