Dienstag, 27. Oktober 2015

Déjà vu


Foto: Paul-Georg Meister/pixelio.de
Es funktioniert nicht und ist unehrlich, verbal die Lehre hochzuhalten und praktisch von ihr abzusehen. Ein Kommentar zum Ende der Familiensynode.

Von Norbert Lüdecke 

Ein Papst kann seine absolute (Höchst- und Voll-) Gewalt über die gesamte Kirche jederzeit nach „Gutdünken“ ausüben – so hatte Papst Paul VI. es 1964 die Bischöfe auf dem II. Vatikanum wissen und der Konzilskonstitution über die Kirche sicherheitshalber anfügen lassen. Dünkt es ihm gut, sich beraten zu lassen, fragt er seine Kurienorgane oder persönliche Vertraute, oder er startet eine größere Aktion wie die Bischofssynode. So wie vor genau 35 Jahren, im Oktober 1980, zum Thema „Familie“. Die Bischöfe stimmten am Ende über „Vorschläge“ an den inzwischen Heiligen Johannes Paul II. ab. Um die „pastorale Barmherzigkeit“ aufscheinen zu lassen, baten sie, die Praxis der ostkirchlichen Wiederverheiratung zu berücksichtigen und nach Wegen zu suchen, wiederverheiratete Geschiedene zur Kommunion zuzulassen, soweit sie ein Leben führen, dass der Unauflöslichkeit der Ehe nicht widerspricht. Konkreter wurden sie nicht, um offen zu lassen, ob dies auch von einer sexuell gelebten zweiten Partnerschaft gesagt werden könnte.

Schon in seiner Abschlussansprache machte der Papst klar, was er in späteren Lehrschreiben weiter ausführte, bekräftigte und als geltende Rechtslage einschärfen ließ: Sittlich einwandfreie Sexualität gibt es nur zwischen miteinander verheirateten Partnern. Mit einem Dritten ist sie vorehelich Unzucht und nach der Hochzeit immer und ausnahmslos Ehebruch und so schwere Sünde (Weltkatechismus 2380). Dass es solche absoluten Normen überhaupt gibt und Ehebruch dazugehört, wurde von Johannes Paul II. gegen bis dahin breit vertretene moraltheologische Auffassungen als „unabänderlich“ klargestellt (Enz. Veritatis Splendor 49, 81, bes. 115). Aus diesem doktrinellen Axiom folgt die kirchenrechtliche Regelung: Wer kirchlich gültig geheiratet hat und nach der (staatlichen) Scheidung zivil wieder heiratet, hat die alternativlose Pflicht, sich zu trennen. Die neue Verbindung als solche und in sich ist bis dato kirchlich kein Wert, der von der Trennungspflicht entbinden könnte. Zurücktreten kann diese nur gegenüber zusätzlichen Verpflichtungen (Kinder oder Krankheit des Partners). Nur in diesem Fall darf die Lebensgemeinschaft als enthaltsam zu lebende aufrechterhalten werden. Anderes wäre Ehebruch, also von der Kommunion ausschließende schwere Sünde – und zwar unabhängig von der subjektiven Anrechenbarkeit, wie der Päpstliche Rat für die Interpretation der Gesetzestexte 2000 gegen KirchenrechtlerInnen und vereinzelte Bischöfe erklärte, die meinten, auch ohne Enthaltsamkeit sei eine Kommunionzulassung möglich (Nr. 2a). Fazit des Rates: „Keine kirchliche Autorität“ könne „in irgendeinem Fall von [der] Verpflichtung des Kommunionspenders dispensieren [, andernfalls die Kommunion zu verweigern,] oder Direktiven erlassen, die dieser Verpflichtung widersprechen“.

35 Jahre später dünkte es auch Franziskus gut, sich von einer Synode beraten zu lassen. Und was raten ihm die Bischöfe in den einschlägigen Passagen des Abschlussdokuments mit den insgesamt wenigsten Ja-Stimmen (Nr. 84-86)? Priester sollen Betroffene im Einklang mit der Lehre der Kirche und nach Vorgaben durch den Bischof zu einem differenzierten und bußfertigen Gewissensurteil begleiten. Dabei sollen sie erkennen, was sie an einer vollen Partizipation im kirchlichen Leben noch hindert. Ein objektiver Verstoß bedeute nicht zwingend subjektive Anrechenbarkeit, heißt es unter Bezug auf eben jenes Dokument des Päpstlichen Rates, der an dieser Stelle aber gerade die Irrelevanz der subjektiven Schuldlosigkeit für die Kommunionzulassung betonte. Und das heißt jetzt was?

Die drei deutschen Synodenbischöfe sehen „Handlungsperspektiven“, die in ein eigenes Wort der deutschen Bischöfe zu Ehe und Familie einfließen sollen. Alois Glück sieht bereits den Weg zur Kommunionzulassung aufgezeigt. Wie soll der aussehen? So wie bisher, d. h. bei ehrlichem Vorsatz zur Enthaltsamkeit anonymes Kommunizieren außerhalb der Heimatpfarrei? Das wäre nicht neu. Oder ohne Enthaltsamkeit, also mit sündenfreiem Sex in der neuen Beziehung? Wo soll das stehen und warum wird dann nicht Klartext geredet? Weil man weiß, was zu diesem Weg notwendig wäre und amtlich bisher immer abgelehnt wurde? Nämlich etwas, was die Synode gar nicht kann und vielleicht (wegen der Vorarbeit seiner Vorgänger) nicht einmal der Papst, nämlich die Änderung einer immer wieder bekräftigen kirchlichen Lehre?

Es funktioniert nicht und ist unehrlich, verbal die Lehre hochzuhalten und praktisch von ihr abzusehen. Entweder es gilt weiterhin ausnahmslos: „Kein legitimer Sex außerhalb einer kirchlich gültigen Ehe!“ oder in bestimmten, komplexen Fällen ist außerehelicher Sex nun unter bestimmten Bedingungen moralisch zulässig. Was lehramtlich bislang strikt zurückgewiesen wurde, wäre dann partiell zulässig. Und: Wo Ausnahmen grundsätzlich möglich sind, muss es nicht bei einer einzigen bleiben. Von einem solchen „Wind of Change“ ließen sich nicht nur wiederverheiratete Geschiedene gerne beflügeln.

Allerdings: Dass Papst Franziskus im September 2015 auch die Römische Kurie mit einer Erleichterung der Ehenichtigkeitsverfahren überraschte, deutet nicht darauf hin, dass er den Weg der Lehränderung für gangbar hält. Aber ganz gleich, was ihm alles noch gut dünken wird: Die Bischöfe werden tun, was gute Bischöfe immer tun und was Kardinal Marx unlängst in den Tagesthemen als katholisch alternativlos begrüßte: Gehorchen. Eines aber sollten sie aufhören zu tun: Die Gläubigen mit ausgetretenen Wegmetaphern in immer neue Hoffnungsschleifen zu schicken. 


Prof. DDr. Norbert Lüdecke ist Inhaber des Lehrstuhles für Kirchenrecht an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Bonn.

6 Kommentare:

  1. "Die Bischöfe werden tun, was gute Bischöfe immer tun und was Kardinal Marx unlängst in den Tagesthemen als katholisch alternativlos begrüßte: Gehorchen."
    Die Glaübigen aber sollen tun, was gute Christen immer tun sollten: ihrem Gewissen folgen, im Vertrauen, dass Gott grösser ist, als Bischöfe und Päpste sich vorstellen können.

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    1. Grundsätzlich stimme ich Ihnen zu. Realiter geschieht das ja auch längst. Trotzdem ist es wichtig, wie Lüdecke noch einmal darauf hinzuweisen, dass in der katholischen Kirche die subjektive Gewissenschentscheidung ("Irrelevanz der subjektiven Schuldlosigkeit") nicht zählt, sondern lediglich eine Gewissensentscheidung innerhalb der vom Lehramt aufgestellten Leitplanken. Und die sind nun mal eindeutig. Nun aus dem dünnen Abschlusstext vorschnell anstehende Veränderungen abzuleiten kann man durchaus unehrlich nennen, gerade im Kontext der Familiensynode von 1980, deren Parallitäten Lüdecke ja gerade aufzeigt.

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  2. Ich habe es schon immer gesagt und halte es mit Jesus Christus, der es ja gewusst hat, als Gottes Sohn ist ihm das bekannt gewesen und deshalb hat er auch keinen Kleriker in seiner Jüngerschaft gehabt. Im besonderen weil sie sie größten Probleme haben mit der Forderung von ihm in Mk 10,41-45! An was soll man einen Christen erkennen? AM TUN! Und Kleriker tun absolut nichts! Ich wüsste nicht für was diese Kaste gut ist?

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  3. Man kann Prof. Lüdecke immer wieder nur danken für seine kanonistisch klaren, luziden Kommentare. Sie sind eine wohltuende Erfrischung im betulichen Blabla des deutschen Wolkenkuckucksheim-Katholizismus. Daß er damit im Zeitalter des guten Zuredens und der Kuschelpädagogik allenthalben als Spiel- und Spaßverderber gilt, scheint er zu meiner nicht geringen Freude gerne in Kauf zu nehmen.

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  4. Vielen Dank an diesen großartigen Mann namens Dr. Agbazara, den großartigen Zauberwirker, der mir die Freude zurückbringt, indem er mir hilft, meinen Geliebten zurückzubringen, der sich vor vier Monaten von mir getrennt hat, jetzt aber mit Hilfe von Dr. Agbazara den großartigen Liebeszauber Zaubernden. Vielen Dank an ihn. Sie können ihn auch um Hilfe bitten, wenn Sie ihn in schwierigen Zeiten brauchen: ( agbazara@gmail.com ) oder WhatsApp ( +2348104102662 )

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