Dienstag, 2. Juli 2013

Die wahre Gleichheit


Kirchenrecht hat sicherlich für die meisten katholischen Menschen eine ähnliche Aktualität und Unterhaltungswert wie früher das Testbild zum Sendeschluss. Sendeschluss kennt heute niemand mehr, und mit Kirchenrecht sind heute nur die wenigsten vertraut. Das dies ist ein Fehler ist, zeigen die Kirchenrechtler Norbert Lüdecke und Georg Bier. Und das auf durchaus unterhaltsame Art und Weise.

von Norbert Bauer

Recht ist die Bedingung der Liebe

I fought the law, and the law won“ lautete der Titel eines Rock 'n' Roll-Hits Bobby Fullers aus den 60ern. Die Relevanz dieses auch durch die Punk-Band The Clash zum Klassiker gewordenen Lieds wird beim Durchschnittskatholiken nur Unverständnis auslösen. Zumindest beim Kirchenrecht wird er sich fragen, welches Recht? Und warum soll ich mich dagegen auflehnen? Nur den wenigsten Katholiken ist bewusst, dass die Kirche über ein differenziertes Gesetzeswerk von 1752 Canones verfügt und sie damit Mitglied einer „hochgradig rechtlich organisierten Glaubensgemeinschaft“[1] (9) sind. Das fehlende Bewusstsein ist nicht verwunderlich, zieht doch die Beachtung bzw. Nichtbeachtung der kirchlichen Gesetze meist keinerlei unmittelbar spürbaren Konsequenzen nach sich. Ein Beispiel: „Am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen sind die Gläubigen zur Teilnahme an der Meßfeier verpflichtet.“ (c 1247)[2] Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, und das sind in Deutschland etwa 90% der Katholiken, wird mit diesem Rechtsbruch nicht weiter konfrontiert. Der Messsäumige erhält kein Schreiben des Pfarramtes, das auf das Fehlverhalten aufmerksam macht, ihm werden auch keine Disziplinarmaßnahmen angedroht. Wenn hingegen Schüler der Schulpflicht nicht nachkommen, werden die Eltern zeitnah von staatlicher Seite über diese Ordnungswidrigkeit informiert, und mit Bußgeld bzw. Freiheitsstrafen wird die Schulpflicht durchgesetzt.

Auch wenn prinzipiell alle Katholiken vom Kirchenrecht betroffen sind, folgenreiche Relevanz hat es meist nur für eine Minderheit: für Menschen, die in einem kirchlichen Dienstverhältnis stehen. Sie werden über ihren Arbeitsvertrag an ihre kirchenrechtlichen Pflichten erinnert. Darüber hinaus, und das kennt jeder Priester aus eigener Erfahrung, kommt dem Kirchenrecht oft eine für Beteiligte ungeahnte Brisanz zu: Wenn beim Ausfüllen des Eheprotokolls der Geistliche das Brautpaar darauf hinweisen muss, dass eine kirchliche Trauung nicht möglich ist. Hier wird Kirchenrecht zur Alltagsrealität.

Kirchenrecht zählt sicherlich nicht zu den beliebtesten Lehrveranstaltungen der Theologiestudierenden. Vor Beginn meines Studiums war mir gar nicht bewusst, dass dies zu den prüfungsrelevanten Fächern zählt. Auch wenn ich in Bonn das Glück hatte, bei Hubert Müller erfahren zu können, dass Kirchenrecht Ausdruck von Theologie sein kann, schaue ich heute bei den theologischen Neuerscheinungen nur selten beim Kirchenrecht vorbei. Dass dies ein Fehler ist, zeigt Das römisch-katholische Kirchenrecht. Eine Einführung“ im Sommer 2012 von dem Bonner Kirchenrechtler Norbert Lüdecke und seinem Freiburger Kollegen Georg Bier veröffentlicht. Das im Autorenteamwork entstandene Werk reagiert auf die geänderten Rahmenbedingungen des Theologiestudiums und ist für den Erstkontakt konzipiert. Aber nicht nur für die wissensdurstigen Studierenden ist die Lektüre ein Gewinn, auch für alle in der Pastoral Tätigen.
Das Buch ist unterteilt in 15 Module mit so anregenden Titeln wie „Nur für Männer“, „Immer wieder sonntags“ oder die „Krönung“. Ausgangspunkt sind jeweils konkrete Beispiele oder Berichte: „Nightfever“, das „Memorandum zur Krise der Katholischen Kirche“, der Kirchenaustrittsprozess von Hartmut Zapp. Jedes Kapitel endet mit exemplarischen Aufgaben, die Lösungsskizzen findet der Leser, die Leserin im Anhang. Fotos und Graphiken stimulieren die Lektüre.
Programmatisch für diese Einführung steht eine Aufforderung, die Papst Benedikt XVI im Jahre 2010 in einem Brief Seminaristen mit auf den Weg gegeben hat: „Lernt aber auch, das Kirchenrecht in seiner inneren Notwendigkeit und in seinen praktischen Anwendungsformen zu verstehen und – ich wage es zu sagen – zu lieben: Eine Gesellschaft ohne Recht wäre eine rechtlose Gesellschaft. Recht ist die Bedingung der Liebe.“ Lüdecke und Bier sind mit dem Papst der Überzeugung, dass sich im Kirchenrecht das Selbstverständnis der römisch-katholischen Kirche verbindlich zeigt und diese Kirche nur verstanden werden kann, wenn auch die juristische Basis internalisiert ist. Ziel des Buches ist es daher u.a., dass die Leserinnen und Leser „erkennen, wie das Recht hilft, dass die Kirche ordentlich und nach ihren Maßstäben funktioniert“ und sie „geschützt werden vor einer Idealisierung durch Unkenntnis und so vor Enttäuschung über die real existierende Kirche“ (9).

Die Kirche funktioniert nach ihren Maßstäben. Dies ist der „bassum continuum“ von Bier und Lüdecke. Daher ist es ihnen auch ein Anliegen, die Semantik dieser Maßstäbe aufzuzeigen. Eindrücklich gelingt es den Autoren im Kapitel/Modul 4:„Das Vera Prinzip“. In diesem Kapitel lassen die beiden Kirchenrechtler säkulare und kirchliche Semantik von Begriffen aufeinander prallen und demonstrieren damit ihre Inkompatibilität. Wenn das Kirchenrecht von Gleichheit oder Freiheit spricht, meint es immer etwas anderes als das Bürgerliche Gesetzbuch. Der Unterschied wird markiert durch das Adjektiv „wahr“ (daher „Vera-Prinzip“). Steht im kirchlichen Gesetzbuch, im CIC vor dem Begriff Gleichheit „vera/wahr“ muss die Leserin, muss der Leser wissen, dass damit ein eigener Gleichheitsbegriff definiert wird. Entscheidender Unterschied ist, dass im kirchlichen Kontext mit Gleichheit ein Würdebegriff gekennzeichnet wird. „Unter allen Gläubigen besteht, und zwar aufgrund ihrer Wiedergeburt in Christus, eine wahre Gleichheit in ihrer Würde und Tätigkeit, kraft der alle je nach ihrer eigenen Stellung und Aufgabe am Aufbau des Leibes Christi mitwirken.“ (c. 208) Das heißt:„Allen Katholiken – Männern wie Frauen, Klerikern wie Laien, Reichen wie Armen, gleich welcher Herkunft, Nation oder sexuellen Orientierung kommt als solchen eine grundsätzliche ethisch gebotene Achtung um ihrer selbst willen zu. Diese gleiche Achtung gilt auch für alles, was Katholiken als solche tun und unternehmen. Der Papst ist nicht würdiger als der Otto-Normal-Katholik, was ein Bischof tut, nicht wertvoller als das, was die einfache Katholikin zur Verwirklichung ihres Glaubens unternimmt.“ (59f) Wer aber aus der Würdegleichheit wie im säkularen Sinnkontext eine Rechtsgleichheit folgert, ist auf dem kanonischen Holzweg. Denn „die eigene Stellung“ spezifiziert die „Katholikengleichheit“(60). Jede kanonisch konstatierte Gleichheit „umfängt und durchprägt alle von Gott gewollten hierarchischen Unterschiede, hebt sie aber nicht auf. Gleichwürdigkeit und Gleichberechtigung sind in der katholischen Kirche entkoppelt“(23). Dies ist für Bier/Lüdecke der Schlüssel zum Verständnis der römisch-katholischen Kirche. Wer mit diesem Schlüssel umzugehen weiß, kann sich nur wundern über die nicht nur von außen an die Kirche herangetragene Forderung nach gleichen, innerkirchlichen Rechten z.B. von Mann und Frau. Wer die vera aequalitas begriffen hat, stolpert bei der Lektüre auch nicht mehr über Begriffe wie „Ständehierarchie“, spricht der CIC doch selbst vom „Klerikerstand“(z.B. c.1336 §5) Er wird auch nur kurz stutzig, dass nur Männer auf Dauer für die „Dienste des Lektors und Akolythen“ bestellt werden, Frauen hingegen nur auf Grund einer „zeitlich begrenzten Beauftragung bei liturgischen Handlungen die Aufgabe des Lektors erfüllen“ (c. 230). Es ist entspricht der inneren Logik des Kirchenrechts. Für den Systemtheoretiker muss die Lektüre des CIC ein wahres Fest sein, wimmelt es doch nur von Unterschieden, die einen wirklichen Unterschied markieren.
Lüdecke und Bier beteiligen sich auch an der aktuellen Debatte, ob das letzte Konzil im Lichte des CIC gelesen werden muss, oder ob eher eine umgekehrte Perspektive angemessen ist. Anlässlich „50 Jahre Vatikanum II“ wird nicht selten die These vertreten, dass der CIC „zentrale Postulate des Konzils uminterpretiert hat.“[3] „Codex sticht Konzil“ sind Lüdecke und Bier überzeugt und zwar unabhängig von „seiner Übereinstimmung mit dessen Lehren.“ (40) Sie wollen damit ein beliebtes Hase-und-Igel-Spiel zwischen Theologie und Lehramt/Kirchenrecht für beendet erklären: “Kirchenrechtlich.... ist die Theologie der Hase, der am Ende jeder durchhasteten Furche auf den Lehramtsigel trifft“ (40) Oder um es mit The Clash zu sagen: Das Recht siegt immer.
Diese vorgetragene Grundüberzeugung bestätigt, überrascht und beunruhigt den Leser zugleich. Die „Einführung in das römisch- katholische Kirchenrecht“ bietet daher ein ambivalentes Lesevergnügen. Der Leser pendelt zwischen „das kann doch wohl nicht wahr sein“ und „ja so ist es“. Die Ambivalenz wird gefüttert durch eine unterhaltsame, nicht selten zuspitzende Formulierungskompetenz des Autorenteams.
Am Ende klappt der Leser das Buch mit der Hoffnung zu, dass dies nun nicht der Schlussstein aller kirchenrechtlichen Debatten sei. Die starke Positionierung der Autoren provoziert weitere Lektüre und Diskussion. Dankenswerterweise fordern Norbert Lüdecke und Georg Bier am Ende jedes Kapitels zum „Weiterdenken“ und „Weiterlesen“ auf, und weisen auf Kononisten und Kononistinnen hin, die das römisch-katholische Kirchenrecht anders interpretieren.
Die innere Systemlogik des römischen-katholischen Kirchenrechts haben Georg Bier und Norbert Lüdecke jedoch plastisch vor Augen geführt und viel über das (aktuelle?) Selbstverständnis des kirchlichen Lehramtes zum Ausdruck gebracht. Grund genug, ab und zu eine kirchenrechtliche Neuerscheinung in die Hand zu nehmen.

Dieser Beitrag erschien zuerst im Pastoralblatt 7/2013







[1] Anmerkungen:
Seitenangaben beziehen sich, wenn nicht anders angeben auf: Norbert Lüdecke, Georg Bier, Das römisch-katholische Kirchenrecht. Eine Einführung,  Stuttgart 2012
[2] c. für canon
[3] Rudolf Lill, Die Macht der Päpste, Kevelar 2011, 227

7 Kommentare:

  1. Lieber Norbert,


    danke für diese Rezension. Das Buch liegt (noch) ungelesen auf meinem Schreibtisch. Es wird offenkundig Zeit, das zu ändern. Ich bleibe trotzdem, oder besser aufgrund Deiner Rezension dabei: das Kirchenrecht ist nicht das Evangelium. Die frühen Christen haben uns schließlich die Botschaft von der Freiheit vom Gesetz überliefert. Dass das entgegen der Meinung von Benedikt XVI nicht zueiner rechtlosen Gesellschaft führte, zeigt das Neue Testament eindrücklich. Aber vielleicht muss man das alles auch nur mit dem echten und wahren Humor nehmen. Gesetze sind und bleiben änderbar und damit vorläufig. Der CIC 1983 folgte dem CIC 1917. Wer weiß, was da noch kommt. Lasst also die Hoffnung nicht fahren, die wahre echte Hoffnung wider alle Hoffnung.

    Das meint jedenfalls ein Neutestamentler.

    Dr. Werner Kleine

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  2. Danke für die neutestamentliche Ermutigung.

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  3. Der Messsäumige erhält kein Schreiben des Pfarramtes, das auf das Fehlverhalten aufmerksam macht, ihm werden auch keine Disziplinarmaßnahmen angedroht.

    Das glauben Sie, in Ihrer jugendlichen Unwissenheit. Ich erlebe das völlig anders. Da werden die bösen Menschen, die einmal, zweimal hintereinander traut sich keiner mehr, schon mal öffentlich ermahnt und an den Pranger gestellt, auf dass alle sehen, wie schlecht der Mensch an sich und wie brav und gut doch alle in der Sonntagsmesse anwesenden sind.
    Gerne werden auch andere Sünden öffentlich gemacht, aber eines muss man diesem Savonarola von Pfarrer lassen. Bevor er in der Sonntagsmesse von der Kanzel herab laut überlegt, warum eine Ehefrau, die vor einem knappen Jahr in seiner Kirche als Braut vor dem Altar stand, noch immer keinen Täufling angemeldet hat, fragt er im persönlichen Gespräch (natürlich getrennt bei Ehefrau und Ehemann, er weiß ja was sich gehört) nach, ob es da einen bestimmtem Hinderungsgrund gibt, warum die Frau noch nicht schwanger ist.
    Und das ganze in einem Ort, mit noch nicht einmal fünftausend Einwohnern. Aber alle, na ja, fast alle, sind gut katholisch. Bleibt ihnen ja auch nix anderes übrig, bei der sozialen Kontrolle und dem Druck der da herrscht. Da fliegen dann oft genug die Fetzen, dass es grad lustig ist. Gaudeh sagt man dort.
    Und bevor Sie fragen, nein, ich wohne nicht mehr dort in diesem katholischen Idyll.

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  4. Danke für den Hinweis. Ich bin - auch nicht mehr ganz jung - in einem kleinen Eifeldorf aufgewachsen. Aber auch da habe ich keinerlei Ermahnungen erlebt oder davon erfahren.

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    1. Das macht ja die katholische Kirche so menschlich - aber eben auch fehlbar. Deswegen muss man SEHR genau hinschauen, wenn man "alternativlose" Verhaltemsregeln angeboten bekommt. Da steckt oft genug nicht göttliche Eingebung, sondern völlig menschlicher Egoismus dahinter.

      Trau! Schau wem! Oft genug steht auf dem Etikett "Gott" und drin ist "Mensch".

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  5. Ihre Ausführungen und Zitate über das Verständnis der vera aequalitas in der katholischen Kirche und ihren Niederschlag im kanonischen Recht sind durchaus aufschlussreich. Zu eigen machen mag ich mir diese Sicht von "Gleichheit" dennoch nicht. Ich halte sie für unvereinbar mit dem Evangelium. Da werden schlicht Herrschaftsverhältnisse vergangener Jahrhunderte göttlich legitimiert. Sie haben es in ihrer Rezension eindrucksvoll gezeigt: das kanonische Recht ist die Scharia der Katholischen Kirche.

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  6. "Wenn dein Lebensglück dir am Herzen liegt, so lass dir das Christentum durch keine Theologie oder Kirchlichkeit erklären, sondern suche es selbst an der Quelle, in den Evangelien, und auch in diesen vorzugsweise in den eigenen Worten Christi auf, die ihresgleichen in keiner anderen Weisheit haben."

    Carl Hilty, Staatsrechtler (1833 – 1909)

    Die Bibel ist nur bis Genesis_11,9 eine originale Heilige Schrift, die dadurch gekennzeichnet ist, dass ihre ursprünglichen Verfasser sich der wirklichen Bedeutung der in Genesis_3 mit genialen, archetypischen Bildern und Metaphern exakt umschriebenen Erbsünde bewusst waren. Die originalen Gleichnisse des Jesus von Nazareth, der als erster Denker in der bekannten Geschichte die einzige Möglichkeit zur Überwindung dieser "Mutter aller Zivilisationsprobleme" erkannte, sind nicht in der Bibel zu finden, denn die einzige Aufgabe der Religion ist es, die Erbsünde aus dem Begriffsvermögen des arbeitenden Volkes auszublenden. Beispiel:

    (NHC II,2,16) Jesus sagte: Vielleicht denken die Menschen, daß ich gekommen bin, um Frieden auf die Welt zu werfen, und sie wissen nicht, daß ich gekommen bin, um Spaltungen auf die Erde zu werfen, Feuer, Schwert, Krieg. Es werden nämlich fünf in einem Hause sein. Drei werden gegen zwei und zwei gegen drei sein, der Vater gegen den Sohn und der Sohn gegen den Vater. Und sie werden als Einzelne dastehen.

    (Lukas 12,51-53) Meint ihr, daß ich gekommen bin, Frieden zu bringen auf Erden? Ich sage: Nein, sondern Zwietracht. Denn von nun an werden fünf in einem Hause uneins sein, drei gegen zwei und zwei gegen drei. Es wird der Vater gegen den Sohn sein und der Sohn gegen den Vater, die Mutter gegen die Tochter und die Tochter gegen die Mutter, die Schwiegermutter gegen die Schwiegertochter und die Schwiegertochter gegen die Schwiegermutter.

    Was hier das Original und was die gegenständlich-naive Fälschung ist, sollte bereits demjenigen auffallen, der noch gar nicht weiß, worum es geht. Denn abgesehen davon, dass Vater + Sohn + Mutter + Tochter + Schwiegermutter + Schwiegertochter sechs Personen ergeben und nicht fünf, könnte man bei unvoreingenommener Betrachtung der Fälschung zu dem Schluss kommen, dass Jesus offenbar ein Wahnsinniger war, was auch die "heilige katholische Kirche" bestreiten dürfte. Auch geht es hier nicht um etwas so Banales wie natürliche Personen in einem Wohnhaus und schon gar nicht um eine Mutter, eine Tochter, eine Schwiegermutter und eine Schwiegertochter, sondern um elementare Prinzipien des menschlichen Zusammenlebens in einer arbeitsteiligen Zivilisation – was in der Fälschung nicht mehr zu erkennen ist, wenn man das Original nicht kennt.

    (NHC II,2,108) Jesus sagte: Wer von meinem Mund trinken wird, wird werden wie ich; ich selbst werde er werden, und die verborgenen Dinge werden sich ihm offenbaren.

    Apokalypse

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