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Foto: Paul-Georg Meister/pixelio.de |
Von Norbert Lüdecke
Ein Papst kann seine absolute (Höchst- und Voll-) Gewalt über die gesamte Kirche jederzeit nach „Gutdünken“ ausüben – so hatte Papst Paul VI. es 1964 die Bischöfe auf dem II. Vatikanum wissen und der Konzilskonstitution über die Kirche sicherheitshalber anfügen lassen. Dünkt es ihm gut, sich beraten zu lassen, fragt er seine Kurienorgane oder persönliche Vertraute, oder er startet eine größere Aktion wie die Bischofssynode. So wie vor genau 35 Jahren, im Oktober 1980, zum Thema „Familie“. Die Bischöfe stimmten am Ende über „Vorschläge“ an den inzwischen Heiligen Johannes Paul II. ab. Um die „pastorale Barmherzigkeit“ aufscheinen zu lassen, baten sie, die Praxis der ostkirchlichen Wiederverheiratung zu berücksichtigen und nach Wegen zu suchen, wiederverheiratete Geschiedene zur Kommunion zuzulassen, soweit sie ein Leben führen, dass der Unauflöslichkeit der Ehe nicht widerspricht. Konkreter wurden sie nicht, um offen zu lassen, ob dies auch von einer sexuell gelebten zweiten Partnerschaft gesagt werden könnte.