tag:blogger.com,1999:blog-5368735756169314183.post7431361804731465102..comments2023-10-25T11:26:17.324+02:00Comments on Theosalon: Prozentrechnen auf dem Synodalen Weg Peter Ottenhttp://www.blogger.com/profile/03682303724562188644noreply@blogger.comBlogger1125tag:blogger.com,1999:blog-5368735756169314183.post-72694070944936312752023-03-07T23:31:13.949+01:002023-03-07T23:31:13.949+01:00Sehr guter Artikel. Da es sich beim Synodalen Weg ...Sehr guter Artikel. Da es sich beim Synodalen Weg allerdings um ein kirchliches kollegiales Gremium handelt (wenn auch "sui generis" und nach Eigendefinition außerhalb des Kirchenrechts), fehlt der Verweis auf c. 119 § 2 CIC. Nach allgemeiner Rechtsanwendung hätte eine angebliche Unklarheit in der Satzung des SW sehr einfach durch einen Rückgriff auf die allgemeinen Normen des CIC gelöst werden müssen. <br /><br />Ein Artikel aus einer spanischen kirchenrechtlichen Fachzeitschrift hält fest (eigene Übersetzung): »Eine weitere Neuerung [des CIC 1983] besteht darin, dass für die Berechnung der absoluten Mehrheit der Stimmen die Zahl der Anwesenden, die das Kollegium bilden, berücksichtigt werden muss, [...] auch wenn diese sich der Stimme enthalten, sofern eine solche Enthaltung nicht verboten oder ausdrücklich im Eigenrecht geregelt ist. In diesen Fällen ist die Berechnung der absoluten Mehrheit auf der Grundlage der abgegebenen Stimmen daher eine Nichterfüllung des Gesetzes, ein Missbrauch und eine Missachtung derjenigen, die ihr [Stimm]Recht anders ausüben.«<br />Quelle: https://summa.upsa.es/viewer.vm?id=45864&lang=es&page=15Anonymousnoreply@blogger.com